Darmstadt – Zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch über neue gesetzliche Regelungen im öffentlichen Gesundheitsdienst (Prostituiertenschutzgesetz, Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten) kam es neben anderen wichtigen Themen anlässlich einer Amtsärzte-Dienstversammlung im Regierungspräsidium Darmstadt.
Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid begrüßte die aus ganz Hessen angereisten Leiterinnen und Leiter der 24 Gesundheitsämter – die unter der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt stehen – sowie die Vertreterinnen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen und hob den hohen gesellschaftlichen Wert eines gut funktionierenden öffentlichen Gesundheitswesens hervor. Auch bedankte sie sich bei den Gesundheitsverwaltungen für deren vorbildlichen Einsatz und die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium.
Aus aktuellem Anlass wurden erste Erfahrungen mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz erörtert. Es bestand Einigkeit, dass die Gesundheitsämter ihre Aufgabe in der gesundheitlichen Beratung und im Schutz der Prostituierten sehen.
Hintergrundinformationen:
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) neben der ambulanten und der stationären Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Der ÖGD hat den Auftrag, die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern – als Dienstleistung zur Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger/innen. Auch kümmert er sich insbesondere um die Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Epidemien, Pandemien, allgemeine Hygiene), die Überwachung des Trink- und Badewassers und um Prävention (z.B. durch Schuluntersuchungen, Impfungen). Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Erstellung amtsärztlicher Gutachten.
Auch der Fachkräftemangel im Gesundheitssektor wurde diskutiert. Hier steht ein Generationswechsel an. Die Gesundheitsämter haben Nachwuchssorgen, weil nur wenige junge Ärztinnen und Ärzte bereit sind, die Facharztweiterbildung zum „Arzt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ zu absolvieren.