Sandhausen / Karlsruhe – Mitte November 2016 wurde mit der Umsetzung von zwei der vier Maßnahmen begonnen, die als Alternative für den nicht erfolgten Rückbau der L 600 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Sandhausen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt wurden. Ziel dieser Maßnahmen ist die Entwicklung von lichtem Kiefernwald und Sandrasen bei Sandhausen und Schwetzingen.
Im Laufe dieses Jahres wurden nun weitere Pflegearbeiten durchgeführt: nach der Entnahme der Baumstämme in den beiden Naturschutzgebieten „Hirschacker und Dossenwald“ und „Sandhausener Düne – Pflege Schönau-Galgenbuckel“ im Winter 2016/2017 wurden im Frühjahr auf der insgesamt circa ein Hektar (das entspricht etwas mehr als einem Fußballfeld) großen Fläche Wurzelstöcke sowie die Waldstreuauflage entfernt. Auf der Fläche der Pflege Schönau-Galgenbuckel wurden im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe weitere Wurzelreste und Bruchholz entfernt und Stockausschläge, Brombeeren und weitere Problempflanzen entfernt. Der Boden der kleineren Fläche im Hirschacker, der vor einigen Jahrzehnten eingebracht wurde, soll entweder abgetragen oder mit Flugsand überdeckt werden. Dies ist in beiden Gebieten die Voraussetzung dafür, dass sich dort auf den sandigen Böden in den kommenden Jahren lichtliebende Wald- und Wiesenarten ansiedeln. Die Entwicklung der Flächen wird aus einem eigens dafür angelegten Projektkonto bezahlt, in das die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde Sandhausen einbezahlt haben.
Dr. Jost Armbruster vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, der das Projekt koordiniert, stellte in Anwesenheit von Bürgermeister Georg Kletti vor Ort im Naturschutzgebiet Pflege Schönau – Galgenbuckel bei Sandhausen die Auflichtung der circa ein Fußballfeld großen Fläche im Wald vor, die in den nächsten Jahren im Rahmen des Schutzgebietsmanagements im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiter in die gewünschte Zielrichtung entwickelt wird. Langfristig sollen sich die bereits im Naturschutzgebiet vorkommenden stark gefährdeten Pflanzenarten Sandstrohblume, Sand-Silberscharte und Ohrlöffel-Leimkraut in den lichten Wald mit Sandrasen-Unterwuchs ausbreiten.
Weitere Bausteine des öffentlich-rechtlichen Vertrags sind die bereits erfolgten Aufwertungen der Naturlandschaft in Umfeld von Sandhausen sowie ein geplantes Naturschutzgebiet auf dem Dünenzug Bandholz, das nach Ausweisung jedoch erst noch in eine schutzwürdige Landschaft entwickelt werden muss.
Hintergrund
Anlass für den geplanten Rückbau der L 600 bei Sandhausen war der Neubau der B 535. Der Planfeststellungsbeschluss für die B 535 vom 13. Juli 1989 wurde 1997 bestandskräftig. Die Straße wurde am 4. Mai 2000 dem Verkehr übergeben, der Bund als Vorhabenträger war damit verpflichtet, den Rückbau der L 600 vorzunehmen. Die Gemeinde Sandhausen hingegen wollte diese Straße erhalten und stattdessen ein alternatives Ausgleichskonzept erarbeiten. Mit Unterstützung des Regierungspräsidiums wurde 2010 eine solche Ausgleichsplanung vorgelegt. Gegen diese wurde jedoch eine von zahlreichen Bürgern unterstützte Petition beim Petitionsausschuss des Landtages eingereicht, zugleich mit einer Petition der Naturschutzverbände, die das Alternativkonzept unterstützten. Auf Vorschlag des NABU wurde nach diesem erneuten Stillstand ein Kompromiss gefunden und ein modifiziertes Ausgleichskonzept erarbeitet, das auch nach Empfehlung des Petitionsausschusses weiterverfolgt werden sollte.
Nach langen Verhandlungen konnte im Sommer 2015 ein unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erarbeiteter öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Gemeinden, der Straßenbauverwaltung und dem Re-gierungspräsidium abgeschlossen werden, der die Umsetzung dieses letzten Alternativkonzepts regelt. Daraufhin hat der Landtag mit Beschluss vom 18.02.2016 das anhängige Petitionsverfahren abgeschlossen und die Petition für erledigt erklärt.