Darmstadt – Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit schneidet Hessen Mobil zwischen dem 1.10.2017 und 28.2.2018 die Sträucher und Bäume – Gehölze – am Straßenrand. Dadurch stellt Hessen Mobil sicher, dass die Pflanzenwelt entlang Hessens Straßen nicht die Sicht auf die Fahrbahn und die Beschilderung versperrt.
Für die Region Südhessen werden diese Arbeiten im Auftrag der Straßen- und Autobahnmeisterei Darmstadt, sowie der Straßenmeistereien Groß-Gerau, Bensheim, Groß-Umstadt, Bad König und Beerfelden durchgeführt.
Totholz wird entfernt, um Unfälle durch herabfallende Äste zu vermeiden. Gehölze werden „auf den Stock gesetzt“ und bis Bodennähe verkürzt sowie ausgedünnt, um das Entstehen von gefährlichen Hindernissen einzudämmen. Hinzu kommt, dass durch den regelmäßigen Rückschnitt die Pflanzen sowie die Wurzeln gesund bleiben und damit die Erde gefestigt wird und Erdrutsche verhindert werden. Weiterhin ist die Pflege in den meisten Fällen eine Auflage im Genehmigungsverfahren zur Baurechtsschaffung.
„Wir wissen um das sensible Thema in der Öffentlichkeit und gehen mit größter Sorgfalt beim Rückschnitt vor, damit tatsächlich nur das abgeschnitten wird, was nötig ist“, erklärt Burkhard Vieth, Präsident von Hessen Mobil. Die Grünflächen entlang Hessens Straßen sind um fast die Hälfte größer als die eigentlichen Fahrbahnflächen. Der erforderliche Aufwand für Gehölzpflegearbeiten ist daher so groß, dass er nicht alleine mit eigenen Ressourcen zu leisten ist, sondern für über eine Million Euro Fachfirmen mit den Arbeiten beauftragt sowie Spezialgeräte gemietet werden. „Wir haben durch entsprechende Verträge die Firmen verpflichtet, unsere Grundsätze einzuhalten“, so Vieth weiter.
Damit die forstwirtschaftlichen Großgeräte und das Personal möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden, erfolgen die Arbeiten in zwei Schritten: Erst wird auf einem Streckenabschnitt geschnitten oder gefällt, danach erfolgt der gebündelte Abtransport des Schnittgutes. Ab Oktober/November lagert dieses daher zeitweise gesichert am Straßenrand. Bei der Terminierung der Gehölzpflegearbeiten ist Hessen Mobil durch das Bundesnaturschutzgesetz zeitlich in der Arbeit beschränkt. Die Rückschnitte müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Fällungen von Bäumen erfolgen ausschließlich mit der Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Um die Mitarbeiter der Autobahn- und Straßenmeistereien sowie aller beauftragten Fachfirmen, die sich während der Schnittmaßnahmen im unmittelbaren Straßenraum aufhalten, nicht zu gefährden, bittet Hessen Mobil alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam zu fahren.
Mehr Informationen zum Thema Gehölzpflegearbeiten unter mobil.hessen.de/Gehölzpflegearbeiten