Mannheim (ots) – Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Tatverdächtigen erwirkt. Er steht im dringenden Verdacht, seit spätestens September 2017 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.
Der 41-Jährige wurde am frühen Freitagmorgen, 29.09.2017, gegen 0.30 Uhr von einer Polizeistreife des Polizeireviers MA-Neckarau kontrolliert. Dabei führte er 2,4 Gramm Marihuana mit sich. Eine weitere Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl des Amtsgerichts Halle wegen des Verdachts des illegalen Rauschgifthandels bestand.
Bei der Übernahme der Sachbearbeitung durch die Ermittlungsgruppe Rauschgift, wurde bei dem wohnsitzlosen Mann ein Zimmerschlüssel einer Pension im Stadtteil MA-Neckarau aufgefunden. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem Dachverschlag der Pension, nahe des von ihm bewohnten Zimmers, insgesamt 1.276 Gramm Marihuana, teilweise bereits verkaufsfertig portioniert und verpackt, aufbewahrt hatte. Er soll sich damit eine Einnahmequelle zur Finanzierung seines Eigenkonsum und seines Lebensunterhalts verschafft haben. Der Verkaufswert des Rauschgifts wird auf rund 12.000 Euro geschätzt.
Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde beim Amtsgericht Mannheim ein Haftbefehl gegen den Mann erwirkt. Er wurde am Samstagmittag dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Mannheim und Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an.