Darmstadt – Das Regierungspräsidium Darmstadt wird am 16. Oktober 2017 in einem Nachtrags-Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt der 2. Stufe die in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt/M., Offenbach und Wiesbaden für den Eisenbahnverkehr und Industrieanlagen vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen vorstellen. Der Plan tritt mit dieser Veröffentlichung auch in Kraft.
Der neue Teilplan enthält Informationen über den Stand des Lärm-Sanierungsprogramms des Bundes und den möglichen Bau von Schallschutzwänden. Zudem können ihm auch Aussagen über den Stand von Bauvorhaben im Schienennah- und –fernverkehr in den Ballungsräumen entnommen werden. Im Bereich der Gelände für industrielle Tätigkeiten sind die gesetzlichen Auflagen in Deutschland aufgrund der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bereits streng, so dass hier durch das RP keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen werden mussten.
Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 9. Januar bis 19. Februar 2017 statt, hier wurden die Bewohner der vier südhessischen Ballungsräume aufgefordert Lärmkonflikte zu benennen und Lösungsvorschläge einzureichen. In einer zweiten Öffentlichkeits-beteiligung, die vom 29. Mai bis 29. Juni 2017 stattfand, konnten Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abgegeben werden.
Der neue Lärmaktionsplan für Eisenbahnverkehr und Industrieanlagen ist auf der RP-Website (rp-darmstadt.hessen.de) unter „Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr“ einsehbar bzw. unter www.laermaktionsplan.hessen.de. Zudem liegt der Plan bis zum 8. Dezember 2017 beim RP in Darmstadt (Wilhelminenstraße 1, Raum 3.050A) zu jedermanns Einsichtnahme aus.