Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Zwei Einbrüche in Gaststätten im Stadtgebiet
Frankenthal (ots) – In der Nacht von Donnerstag 12.10.2017 auf Freitag 13.10.2017 kam es sowohl in einem Cafe am Rathausplatz, als auch in einer Gaststätte im Nachtweideweg zu einem Einbruchsdiebstahl. Besonders unverfroren verhielten sich unbekannte Täter, welche über das Dach eines Cafes zunächst, wohl versehentlich in eine öffentliche Toilette einstiegen. Wohl aus Wut über das eigene Unvermögen, beschädigte man die Toilettentür und begab sich erneut auf das Dach des Cafes. Hier verschafften sich die Täter nun über ein Dachfenster Zugang, welches tatsächlich in den Gastraum führt. Sie entwendeten nun einen kleinen, zweistelligen Wechselgeldbetrag und flüchteten unerkannt.
Einen weit größeren Schaden verursachten Einbrecher in eine Gaststätte im Nachtweideweg. Die unbekannten Täter verschafften sich Zugang über eine Seitentür, hebelten im Innenraum mehrere Geldspielautomaten auf und verursachten einen Sachschaden von mehreren Tausend Euro. Die Täter flüchteten im Anschluss mit einer Beute in nicht bekannter Höhe.
Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
LKW zu hoch für Unterführung
Frankenthal (ots) – Zu Verkehrsbehinderungen führte ein Verkehrsunfall am 13.10.2017 gegen 12:30 Uhr in der Heßheimerstraße/Eisenbahnstraße. Hier befuhr ein LKW, trotz des bestehenden Durchfahrtsverbots und der vorhandenen elektronischen Warnanlage, die Unterführung der Bahnlinie von der Heßheimerstraße in Richtung Eisenbahnstraße. Hier kollidierte er auf Grund der Fahrzeughöhe von mehr als 3,5m mit der Unterführung. Der LKW musste samt Anhänger, rückwärts aus der Unterführung gelotst werden, was eine kurzzeitige Verkehrssperrung in beide Richtungen notwendig machte und entsprechende Verkehrsbehinderung nach sich zog.
Bedrohung und Beleidigung im Straßenverkehr
Frankenthal (ots) – Im Berufsverkehr begegnen sich am Freitag den 13.10. gegen 17 Uhr, ein 52 jähriger LKW Fahrer aus Ludwigshafen und ein 64 jähriger PKW Fahrer aus Bobenheim-Roxheim auf der B9, kurz vor der Einfahrt Frankenthal/Nord. Der LKW Fahrer hatte sich über das Verhalten des PKW Fahrers im Rückstau der Ampelanlage offenbar der Art geärgert, dass er an diesem verbotenerweise rechts über eine Sperrfläche vorbei fuhr, den 40 Tonner quer, auf der Fahrbahn vor den PKW zum Stehen brachte und den Fahrer so zur Rede stellte. Im weiteren Verlauf stieg dieser aus dem Führerhaus aus und bedrohte bzw. beleidigte den Autofahrer. Die zufällig vor Ort anwesende Polizeistreife schlichtete den Streit und leitete beide Fahrzeuge von der B9. Der LKW Fahrer muss sich nun wegen Bedrohung und Beleidigung verantworten. Des Weiteren soll der PKW Fahrer den LKW Fahrer ebenfalls beleidigt haben. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Trunkenheitsfahrt
Frankenthal (ots) – Einer aufmerksamen Anwohnerin der Käthe-Kollwitz-Straße ist es zu verdanken, dass ein 58 jähriger betrunkener Autofahrer aus Frankenthal durch eine Polizeistreife unmittelbar nach Fahrtantritt kontrolliert werden konnte. Die Mitteilerin hatte beobachtet, wie der offensichtlich alkoholisierte Mann versuchte in sein Fahrzeug zu steigen. Die Polizeistreife konnte das Fahrzeug letztlich noch im Garagenhof fahrend antreffen und den Fahrer einer Kontrolle unterziehen. Dieser stand erheblich unter Alkoholeinfluss und war offenbar nicht mehr in der Lage einen Atemalkoholtest durchzuführen, eine Blutprobe muss nun Klarheit bringen.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.