Mainz: Stadt- oder Privatbaum – Der Herbst und das fallende Laub

Reinigungspflicht

Mainz – Vor allem im Herbst lassen die Bäume ihre Kleider fallen. Hier sorgen städtische wie auch private Bäume gleichermaßen für viel Laub auf den Mainzer Straßen und Privatgrundstücken. Oft reicht die Biotonne am Haus nicht für diese Massen aus. Dann fragt sich mancher: Wohin nur mit dem ganzen Laub?

Gut, dass es hier das kostenlose Angebot des Entsorgungsbetriebes gibt: Die Mainzer Wertstoff- und Recyclinghöfe nehmen – ob Stadtlaub oder privates Laub – alles kostenfrei an. Bei den Wertstoffhöfen können Sie als Privathaushalt bis max. 2 Kubikmeter (m³) Grünabfall/Laub abgeben, bei den Recyclinghöfen können sogar pro Tag bis zu 600 kg Grünabfall/Laub kostenfrei angeliefert werden.

Sie haben keine Möglichkeit zu einem Wertstoff- oder Recyclinghof zu gelangen? Dafür gibt es eine kostengünstige und bequeme Alternative zu den Abgabestellen: Sie können die Grünabfallsäcke der Stadt Mainz nutzen. Für 1,55 Euro sind diese widerstandsfähigen Papiersäcke mit einem Fassungsvermögen von 70 Litern in verschiedenen Verkaufsstellen erhältlich. Die Säcke stellen Sie dann bequem neben der Biotonne bereit – und bei der nächsten Leerung werden diese vom Entsorgungsbetrieb mitgenommen. Die Verkaufsstellen erfahren Sie im Internet (www.eb-mainz.de) oder bei der Abfallberatung unter Tel. 06131 – 12 3456.

Das Laub und die Reinigungspflicht:

In vielen Bereichen der Stadt, z. B. in der Alt- und Neustadt, der Oberstadt, den Ortsteilen Lerchenberg und Mombach reinigt der Entsorgungsbetrieb fast alle öffentlichen Plätze, Straßen und Bürgersteige im Rahmen der gebührenpflichtigen Straßenreinigung. Dabei werden jedes Jahr ca. 700-800 Tonnen Laub beseitigt.

Neben der Reinigung durch den Entsorgungsbetrieb sind aber auch die Anwohner zur Erhaltung der Verkehrssicherheit verpflichtet. So muss durch zusätzliche Reinigungen, je nach Bedarf zwischen den Laubbeseitigungen durch die Straßenreinigung, die Rutsch- und Unfallgefahr eingedämmt und damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. In anderen Bereichen der Stadt liegt die Reinigungspflicht komplett bei den Anwohnern, die dafür auch nicht zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Laub von Straßenbäumen, die im öffentlichen Verkehrsraum stehen, oder von Bäumen auf privaten Grundstücken stammt.

Entscheidend ist für die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht, wo das Laub liegt. Dort muss die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, gereinigt werden. Diese zu reinigende Fläche reicht bis zur Mitte der Straße inklusive aller Fuß- und Radwege sowie Parkbuchten und Haltestellen.

Der Reinigungspflicht ist regelmäßig nachzukommen, mindestens einmal wöchentlich vor Sonn- und Feiertagen. Witterungsbedingt muss, je nach Laubfall, auch häufiger gereinigt werden, so dass die Sicherheit auf den Geh- und Fahrwegen gewährleistet ist.