Kaiserslautern – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz hat, als obere Denkmalschutzbehörde, für die geplante Bebauung durch die Pfaff-Campus-Projekt GmbH (PCP) in der Ostecke des ehemaligen Pfaff-Areals (Pfaffstraße / Ecke Königstraße) grünes Licht gegeben.
Das Votum der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern vom 12. Juni 2015 zur genehmigten Bebauung sei fachaufsichtlich nicht zu beanstanden.
Anwohner hatten eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der ADD eingelegt, da sie durch die geplante Bebauung den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz des sogenannten Rundbaus (Königstraße 84-96; 97-109; errichtet 1926-1928 nach Plänen von Hermann Hussong) als beeinträchtigt sahen. Dies hat die ADD in ihrer Stellungnahme vom 10. Oktober 2017 klar verneint. Der Riegel, der den im Halbkreis gelegenen Innenhof des Rundbaus abschließe, habe in Fläche und Höhe eine ähnliche Ausdehnung wie der beabsichtigte Neubau.
Auch bei der Umgebungsbebauung handele es sich nicht um eine geschlossene Siedlungsstruktur mit einheitlicher Höhenentwicklung, insbesondere Teile des Westpfalzklinikums seien höher als das Hussong-Ensemble und der geplante Neubau. Der Investor habe zudem den zeichnerischen Nachweis erbracht, dass der Neubau in der geplanten Höhe das Ensemble nicht beeinträchtige. Er sei damit der Prämisse der Stadtverwaltung nachgekommen, wonach Neubauvorhaben im Umfeld des Rundbaus die Bestandsbauten nicht überragen dürfen.
Die ADD betont ferner, dass die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) sowie die beteiligten Ministerien fachlich in die gesamte Entwicklung des Pfaff-Areals einbezogen seien. Eine Abstimmung mit der GDKE sei im Vorhinein zum geplanten Bauvorhaben erfolgt.