Worms (ots) – Am Morgen des 15.10.2017, gegen 09:40 Uhr, ereignete sich in der Säumergasse in Worms ein Übergriff auf eine 80-jährige Geschädigte. Die Frau war zu Fuß auf dem Weg von ihrer Wohnung zu der in der Säumergasse gelegenen Garage.
Auf dem Weg wurde sie zunächst von dem männlichen Täter verfolgt. In der Seitengasse packte der Mann sie überfallartig, stieß sie zu Boden und setzte sich auf sie. Die Geschädigte konnte noch um Hilfe rufen, woraufhin ihr mit festem Griff der Mund zugehalten wurde. Zufällig in der Nähe befindliche Passanten wurden durch die Schreie aufmerksam und kamen der Geschädigten zu Hilfe. Der Täter versuchte zunächst zu flüchten, konnte aber durch die Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten werden.
Er wurde vorläufig festgenommen. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 40 jährigen Asylbewerber aus Eritrea. Die Zielrichtung des Überfalls ist bislang ungeklärt.
Bereits am Morgen des 08.10.2017 kam es zu einem ähnlich gelagerten Fall auf eine 62-jährige Frau im Bereich der Güterhallenstraße. Die Geschädigte war gerade im Begriff die Tür zu ihrer Arbeitsstelle aufzuschließen, als sie von einer männlichen Person in englischer Sprache angesprochen wurde. Unvermittelt legte der Mann dann seinen Arm um ihren Hals und versuchte sie zu Boden zu ziehen. Zeugen wurden auf den Sachverhalt aufmerksam und eilten der Geschädigten zur Hilfe. Der Täter konnte zunächst unerkannt flüchten. Aufgrund der Festnahme vom 15.10.2017 und den durchgeführten Ermittlungen konnte auch der Überfall vom 08.10.2017 dem Beschuldigten zweifelsfrei zugeordnet werden.
Bereits am Donnerstag, den 19.10.2017, wurden die beiden Fälle vor dem Amtsgericht Mainz verhandelt. Aufgrund der brutalen Vorgehensweise wurde der Täter zu einer Haftstrafe von 11 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er kam im Anschluss an die Verhandlung in Untersuchungshaft, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bei der Kriminalinspektion Worms wurden in den vergangenen Wochen ähnlich gelagerte Sachverhalte angezeigt. Ob der Täter auch für diese Übergriffe zur Verantwortung gezogen werden kann, wird derzeit im Rahmen weiterer Ermittlungen geprüft.