Baden-Württemberg – Ab sofort gibt es für professionelle Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Reise- und Aufenthaltskosten ihrer Konzerte in anderen Bundesländern, in Europa und für internationale Auftritte zu erhalten.
Hierfür stellt das Land insgesamt 100.000 Euro pro Jahr bereit. 85.000 Euro stehen als direkte Fördersumme zur Verfügung. 15.000 Euro sind für Personalkosten eingeplant. Die Anträge für die erste Ausschreibungsrunde müssen bis 18. September 2015 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Staatssekretär Jürgen Walter: "Jazz ist international und lebt vom weltweiten Austausch. Unsere Musikerinnen und Musiker sind kulturelle Botschafter der reichen Jazzszene im Land. Mit der neuen Förderung möchten wir ihnen die Möglichkeit geben, Konzerterfahrungen außerhalb des Landes zu machen und ihren Bekanntheitsgrad bundesweit und auf internationaler Ebene zu steigern. Diese Förderung sei in Deutschland bisher einmalig. Wir betreten damit bewusst Neuland. In Europa wird eine solche Förderung bisher sehr erfolgreich in Norwegen, Frankreich und der Schweiz praktiziert."
Insgesamt hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 seine Mittel für die Jazzförderung um 338.000 Euro erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung um 120 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Auftrittsförderung außerhalb Baden-Württembergs
Die Konzerte im Rahmen des ersten Förderzeitraums müssen zwischen dem 1. Oktober diesen Jahres und dem 28. Februar 2016 stattfinden.
Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung, wenn sie auf Konzerttournee (ab drei Auftritten) gehen oder Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung geben. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen.
Antragsberechtigt sind professionelle Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker, die in Baden-Württemberg wohnen. Ab der Größe von vier Mitgliedern eines Jazz-Ensembles muss die Hälfte der Musikerinnen und Musiker ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die eingegangenen Anträge werden formal vom Jazzverband geprüft, bevor eine neue, unabhängige Jury zeitnah die Auswahl trifft. Die fünf Mitglieder dieser Jury sind ausgewiesene Jazzexpertinnen und Jazzexperten, die sowohl aus Baden-Württemberg wie auch dem benachbarten Bundesgebiet kommen.
Um den möglichen Antragstellerinnen und Antragstellern ein Höchstmaß an Flexibilität zu ermöglichen, wird es ab 2016 jährlich zwei Antragsverfahren geben, deren Abgabefristen im Februar und im September eines jeden Jahres enden. Auch in diesen Fällen wird die Jury zeitnah zu ihrer Sitzung zusammenkommen, um über die vorliegenden Anträge zu entscheiden.
Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen und das Antragsformular sind über die Homepage des Jazzverbandes Baden-Württemberg erhältlich.