BAB 6 – BAB 61 (ots) – Wie bereits am 06.11.2017 angekündigt finden ab sofort Kontrollen auf den Autobahnen 6 und 61 statt, bei denen überprüft wird, ob im Falle einer Staubildung die erforderliche und notwendige Rettungsgasse gebildet wurde.
Diese mitunter lebensrettende Rettungsgasse muss seit dem 14.12.2016 per Gesetz gebildet werden.