Frankenthal: Die Polizei-News

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht

Der Geschädigte parkt seinen Pkw VW Tiguan in der Zeit von 14.11.2017, 13.00 Uhr, bis 15.11.2017, 10.00 Uhr, in der Nürnberger Straße, Höhe Hausnummer 53. Als er zu seinem Pkw zurückkommt, muss er feststellen, dass ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen die Frontstoßstange gefahren ist. Die Schadenshöhe wird auf etwa 750 Euro geschätzt.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

(Frankenthal) – „Sichtbar in Frankenthal“ – Tipps zur dunklen Jahreszeit

Frankenthal (ots) – Spätestens mit der Zeitumstellung beginnt die dunkle Jahreszeit. Die Tage werden kürzer, es steigt das Risiko im Straßenverkehr, schlechter wahrgenommen zu werden. Dies gilt insbesondere für die Risikogruppen der Fußgänger und Radfahrer.

Doch noch ist längst nicht jeder Verkehrsteilnehmer um Sichtbarkeit bemüht. Im Jahr 2013 gaben von 1.000 Befragten in Deutschland gerade einmal 6,1 Prozent der Fußgänger an, stets reflektierende Kleidung zu tragen. Knapp 40 Prozent der Fußgänger tun das immerhin gelegentlich. Aber: Im Jahr 2015 sind bundesweit 9.902 Fußgänger und 12.349 Radfahrer bei Dämmerung und Dunkelheit verunglückt.

Daher gilt: Sehen und gesehen werden, sorgt für mehr Sicherheit!

Helle Kleidung ist gut, Reflektoren sind besser

Helle Kleidung kann dabei helfen sich sichtbarer zu machen – reicht jedoch nicht aus. Effektiver sind reflektierende und fluoreszierende Materialien. Diese sollten rundum am Körper getragen werden. In vielen Kleidungsstücken sind sie bereits eingearbeitet. Sie erhöhen die Sichtbarkeit eines Fußgängers oder Radfahrers auf bis zu 130 Meter. Beim Anbringen von Reflektoren sollte man beachten, dass Autofahrer zuerst die untere Hälfte des Körpers wahrnehmen. Da die Scheinwerfer auf die Straße ausgerichtet sind, wird der Unterkörper zuerst angestrahlt. Man sollte also unbedingt auch an den Beinen Reflektoren anbringen.

Weiß, rot, gelb: So müssen Radfahrer leuchten

Für Radfahrer steht die richtige Beleuchtung ihres Fahrrads an erster Stelle: Laut Straßenverkehrsordnung gehören dazu ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Außerdem ein weißer Reflektor vorn, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer roter Rückstrahler hinten. Zusätzlich sind nach links und rechts wirkende gelben Rückstrahlern an beiden Pedalen obligatorisch.

(Frankenthal) – Verkehrsunfallflucht

Frankenthal (ots) – Der Geschädigte parkt seinen Pkw Opel Astra am 15.11.2017 in der Zeit von 08.45 Uhr bis 17.00 Uhr in der Rathenaustraße, dortiger Parkplatz einer benachbarten Firma. Als er zu seinem Pkw zurückkommt, muss er feststellen, dass ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen die hintere linke Tür und den hinteren linken Radkasten gefahren ist. Die Schadenshöhe wird auf etwa 500 Euro geschätzt.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.