Bad Kreuznach – Die 1. Strafkammer – Schwurgericht des Landgerichts Bad Kreuznach hatte den mittlerweile 51 Jahre alten Angeklagten aus Winterbach-Kreershäuschen, der angeklagt war, seine Lebensgefährtin erstochen zu haben, am 15.05.2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat nunmehr ihre Revision gegen dieses Urteil zurückgenommen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.