Mannheim / Stuttgart – Am 28. September 2017 hatte sich der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg mit einer Mannheimer Petition befasst, die aus den Reihen der Polizei kam. Die hatte der Mannheimer GdP-Vorsitzende, Thomas Mohr, im Frühjahr 2017 eigereicht, nachdem er dafür 13.540 Unterschriften in nur 56 Tagen gesammelt hatte. Mohr wurde auch zur Anhörung in den Ausschuss geladen. Letzte Woche erhielt er dann Post.
Die Petitionsvorsitzende, MdL Beate Böhlen (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN), gab darin die Entscheidung bekannt, dass die Petition der Regierung als „Material“ überwiesen werden soll. Der sachbearbeitende Abgeordnete im Ausschuss, MdL Dr. Boris Weirauch (SPD) stellte den Antrag, der Petition abzuhelfen, dem begründeten Anliegen des Petenten (Thomas Mohr) nachzukommen und die Petition dazu der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, damit diese die notwendige Rechtsgrundlage für die Erhöhung der Erschwerniszulage schaffe. Dieser Antrag wurde bei sechs Ja-Stimmen mit der Mehrheit der übrigen Stimmen abgelehnt. (Quelle: Drucksache 16/2881 Landtag von Baden-Württemberg)
Dieser Empfehlung kam der Landtag von BW in seiner Sitzung am 9. November 2017 nach. Den Polizistinnen und Polizisten wird demnach eine Erhöhung der Erschwerniszulage (Lageorientierter Dienst) verweigern. Zuvor erhielt die Landes GdP ein ähnliches Schreiben von Innenminister Thomas Strobl (CDU), dass auch er den Polizistinnen und Polizisten keine Erhöhung geben will. Damit möchte sich der Mannheimer Gewerkschafter Mohr nicht zufrieden geben und stellte wenige Tage nach Bekanntgabe der Ablehnung durch den Landtag und den Innenminister einen Eilantrag an den GdP-Landesvorstand und GdP-Beirat auf ein Musterklageverfahren.
Der GdP-Beirat, als höchstes Gremium der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Baden-Württemberg, außerhalb der Landesdelegiertentage, tagte letzte Woche. Die Delegierten stimmten ab und der Antrag von Mohr, ein Musterklageverfahren zur Erhöhung der Erschwerniszulage (Lageorientierter Dienst) zu führen, wurde einstimmig angenommen.
„Keiner wollte diesen Weg, dennoch bin ich froh darüber und wir werden diesen Weg nun gehen und lassen die Gerichte darüber entscheiden. Die Ablehnung durch den Landtag basierte auf falschen und sachfremden Begründungen des Finanz- und Innenministerium und die 13.540 Unterstützer dieser Petition, also die Bürgerinnen und Bürger, wurden einfach ignoriert. Das wollen wir so nicht hinnehmen!“, so der Mannheimer GdP-Vorsitzende Thomas Mohr.
„Die verantwortliche Politik hat erneut ihre Chance verpasst, der Polizei die Wertschätzung zu geben, die sie öffentlich immer der Bevölkerung vorgaukelt!“, so Mohr weiter.
GdP-Landesvorsitzender Hans-Jürgen Kirstein: „Wir haben alle Möglichkeiten versucht, für unsere Polizeibeschäftigten die längst überfällige und finanzielle Wertschätzung zu erreichen. Leider bislang erfolglos. Darum bleibt uns nur noch der Klageweg!“
Bei der Petition ging es um die Erhöhung der Erschwerniszulagen für Polizeibeschäftigte (Lageorientierter Dienst).
Die derzeitige Vergütung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienststunden ist, nach Meinung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), nicht zufriedenstellend und entspricht nicht annähernd dem was notwendig und erforderlich wäre, um diese Dienste der Polizisten auch nur angemessen zu entlohnen. So werden beispielsweise an Sonn- und Feiertagen lediglich 3,29 Euro/Std und an anderen Nachtdiensten unter der Woche nur 1,28 Euro/Std., als Teil der Erschwerniszulagen, den sogenannten Lageorientierten Dienst (LOD), gezahlt.