Kaiserslautern (ots) – Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt die Polizei gegen zwei Jugendliche und einen jungen Mann aus dem Stadtgebiet. Dem Trio wird vorgeworfen, Anfang September am Stiftsplatz zwei Männer attackiert und zusammengeschlagen zu haben.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei im Haus des Jugendrechts wurden die beiden 27 und 28 Jahre alten Opfer am Abend des 2. September auf dem Stiftsplatz von den Unbekannten auf Zigaretten angesprochen. Sie lehnten es jedoch ab, den jungen Männern Kippen zu geben und ließen sich auch nicht auf den angebotenen Tauschhandel (Bier gegen Zigaretten) ein.
Daraufhin griffen die Täter den 28-Jährigen an. Ihm wurde eine Flasche gegen den Kopf geschlagen und zerschmettert, zudem wurde sein Kopf mit Fäusten traktiert, bis er am Boden lag. Aber selbst dann ließen die Schläger nicht von ihm ab – mehrmals wurde dem Mann gegen den Kopf getreten und zudem auch noch auf ihn gespuckt.
Auch sein 27 Jahre alter Begleiter wurde festgehalten und geschlagen. Erst als Passanten nach Polizei und Krankenwagen riefen, hörten die Schläger auf und rannten in Richtung Spittelstraße davon. Das 28-jährige Opfer erlitt stark blutende Platzwunden am Kopf und wurde mit Verdacht auf eine schwere Kopfverletzung ins Krankenhaus gebracht. Der 27-Jährige erlitt mehrere Abschürfungen und eine Beule am Hinterkopf.
Von den Tätern war zunächst nur bekannt, dass sie sich vor dem Angriff auf die beiden Männer am Stiftsplatz aufgehalten und dort Alkohol getrunken hatten. Von den Polizeibeamten wurden vor Ort mehrere Flaschen, eine Bierkiste, mehrere Zigarettenstummel, eine Brille und weitere mögliche Spurenträger sichergestellt.
Die Ermittlungen führten die Polizeibeamten zu den drei Tatverdächtigen im Alter von 17 und 18 Jahren. Alle drei sind schon häufig polizeilich aufgefallen und unter anderem auch als gewalttätig bekannt.
Zwei von ihnen haben in ihren Aussagen eingeräumt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, der dritte hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Akte wird nun der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt.