Mainz – Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, haben heute im rheinland-pfälzischen Bildungsausschuss das Ergebnis der Überprüfung gemäß den Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot mitgeteilt.
„Insgesamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass bei 30 Schulen Ausnahmegründe vorliegen, die den Erhalt des Standortes rechtfertigen. Bei neun Schulen liegen keine Ausnahmegründe für ein Fortbestehen vor. Deshalb wird die ADD das im Schulgesetz vorgesehene Verfahren nun einleiten. Jeder Schulstandort wurde individuell geprüft. Dabei wurde sichergestellt, dass unsere Schülerinnen und Schüler nach wie vor ein wohnortnahes und zukunftssicheres Grundschulangebot erhalten. Der Grundsatz ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ gilt nach wie vor“, sagte Bildungsministerin Hubig am Donnerstag. Am 13. Juli 2017 hatten ADD und Bildungsministerium bereits den Fortbestand der Grundschule Wernersberg und die Aufhebung der Grundschule Klotten bekanntgegeben.
Die neun Schulen, bei denen kein Ausnahmegrund vorliegt, sind:
- Grundschule Reifferscheid (VG Adenau)
- Grundschule Lieg (VG Cochem)
- Grundschule Frankenstein (VG Enkenbach-Alsenborn)
- Grundschule Schöndorf (VG Ruwer)
- Grundschule Pünderich (VG Zell)
- Grundschule Kirchen Michael – Sprengel Herkersdorf (VG Kirchen)
- Grundschule Bingen-Gaulsheim (Stadt Bingen)
- Grundschule Oberkail (VG Bitburger Land)
- Grundschule Wintrich (VG Bernkastel-Kues)
„Alle Beteiligten vor Ort sind informiert. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Schulträger und Schulleitungen heute Vormittag über die Ergebnisse der Überprüfung in Kenntnis gesetzt“, sagte die Bildungsministerin und betonte: „Der Prüfprozess erfolgte – wie so oft in den vergangenen Monaten betont – mit Augenmaß und mit Blick auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Wir werden in Rheinland-Pfalz weiterhin ein dichtes Netz an Grundschulen vorhalten, das unseren jüngsten Schülerinnen und Schülern ein gutes Bildungsangebot und kurze Wege ermöglicht.“
Kriterien der Überprüfung
„Die Überprüfung“, so erklärte ADD-Präsident Thomas Linnertz, „fand entsprechend der Leitlinien statt. Dabei wurde insbesondere in den Blick genommen, ob die Schule zukünftig durch steigende Schülerzahlen wieder Jahrgangsklassen bilden kann und ob in erreichbarer Nähe eine Grundschule vorhanden ist, die die Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann. Besonderes Augenmerk haben wir – mit Blick auf das Elternrecht – auch auf die Akzeptanz der Schulen durch die Eltern vor Ort gelegt.“
„Es gibt beispielsweise Grundschulen, bei denen alle Kinder des Schulbezirks in die Grundschule vor Ort gehen. Hier ist das Interesse der Eltern vor Ort für die kleine Grundschule besonders groß. An anderen Standorten hat es in den vergangenen Jahren bereits einen großen Anteil an Eltern gegeben, die ihre Kinder an anderen Grundschulen angemeldet haben. Auch diesen Aspekt haben wir in der Überprüfung der Schulstandorte mitbedacht“, so Linnertz.
Weiteres Verfahren
In den Fällen, in denen kein schulisches Bedürfnis für die betroffene Grundschule besteht, wird das förmliche Verfahren nach dem Schulgesetz eingeleitet. Dabei werden zunächst der Schulausschuss, der Schulelternbeirat sowie der Regionalelternbeirat beteiligt und das Mitbestimmungsverfahren mit dem Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Grundschulen eingeleitet. Etwaige Aufhebungen sollen grundsätzlich – wie in den Leitlinien vorgesehen – zum Schuljahr 2018/19 erfolgen.
„Der Prozess hat uns gezeigt: Es ist richtig und wichtig, dass sich die Schulträger mit ihrem Schulstandort und der Perspektive vor Ort auseinandersetzen. Für alle weiterführenden Schularten ist eine verbindliche Schulentwicklungsplanung im Schulgesetz verankert. Es könnte perspektivisch auch für Grundschulen eine sinnvolle Möglichkeit sein, die Schulträger als Experten vor Ort dauerhaft einzubinden“, sagte die Bildungsministerin abschließend.
Infobox:
Laut Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe umfassen. Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen diese Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 hatten von 964 Grundschulen 49 nur eine oder zwei Klassen – an der kleinsten lernten sieben Schülerinnen und Schüler, an der größten der zweiklassigen Grundschulen 43 Schülerinnen und Schüler. Da acht der kleinsten Schulen perspektivisch wieder von mehr Kindern besucht werden, standen insgesamt 41 kleine Grundschulen zur Überprüfung an.
Ausnahmen von der Mindestgröße sind zulässig, wenn diese nur vorübergehend nicht erreicht wird, oder in „besonderen Fällen“. Der Landesrechnungshof hatte die Landesregierung – zuletzt 2016 – aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, um diese besonderen Fälle im Dialog mit den Schulträgern zu prüfen. Dieser Auftrag wurde auch im Koalitionsvertrag verankert.
Das Bildungsministerium hatte gemeinsam mit der Schulbehörde einen Entwurf für „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ erarbeitet und diesen im Januar 2017 im Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags vorgestellt. Der Entwurf der Leitlinien wurde im Anschluss im Rahmen eines informellen Anhörungsverfahrens den kommunalen Spitzenverbänden, den Interessenvertretungen der Lehrkräfte und Schulleitungen sowie den Eltern- und Schülervertretungen übersandt. Zum Ende des Verfahrens Ende Februar 2017 lagen insgesamt elf Stellungnahmen vor, die unter anderem von den kommunalen Spitzen oder dem Hauptpersonalrat Grundschule verfasst wurden, und zum Teil Eingang in die verabschiedete Fassung der Leitlinien gefunden haben.
Die verabschiedete Fassung der Leitlinien wurde am 22. März 2017 den Schulträgern der betroffenen Schulen während einer zentralen Informationsveranstaltung in Mainz vorgestellt. Gleichzeitig erhielt sie der Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags. Die Schulträger der betroffenen Schulen hatten bis Ende September 2017 Zeit, Konzepte für ihren Schulstandort zu erarbeiten und bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) vorzulegen. Von allen Schulträgern von Grundschulen mit nur einer oder zwei Klassen lagen zum Start des Prüfverfahrens Konzepte für ihren Schulstandort vor.
Am 13. Juli 2017 hatten das Bildungsministerium und die ADD bereits die Aufhebung der Grundschule Klotten und den Fortbestand der Grundschule Wernersberg verkündet. Demnach standen von den 49 Schulen im Herbst 2017 noch 39 zur Überprüfung an.
Hinweis: Rheinland-Pfalz hat ein dichtes Grundschulnetz. Die Klassenmesszahl für Grundschulen liegt in Rheinland-Pfalz bei 24 Schülerinnen und Schülern. Tatsächlich besuchen im Durchschnitt 18,5 Kinder eine Grundschulklasse. Damit sind wir im bundesweiten Vergleich unter den Spitzenreitern. Zudem hat Rheinland-Pfalz im Bundesschnitt mit 140 Schülerinnen und Schülern pro Grundschule sehr kleine Grundschuleinheiten. Nur Sachsen-Anhalt hat mit 138 Kindern pro Grundschule noch kleinere Einrichtungen.