Neustadt/Weinstraße (ots) – Sowohl am 27.11., als auch in der Nacht vom 03. auf den 04.12.2017 wurden, wie zuvor angekündigt, Schwerpunktkontrollen bezüglich alkohol- und drogenbeeinflusster Verkehrsteilnehmer durchgeführt.
Im Rahmen einer Vielzahl stationärer Kontrollstellen, sowie bei selektiven Fahrzeugkontrollen aus dem fließenden Verkehr, verteilt auf das gesamte Dienstgebiet der PI Neustadt, wurden zu unterschiedlichsten Zeiten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit überprüft.
Insgesamt wurde bei 7 Verkehrsteilnehmern eine Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen festgestellt. 4 davon standen unter Drogeneinfluss, entsprechende Schnelltests verliefen jeweils 3 Mal positiv auf THC und Amfetamin.
In einem weiteren Fall konnte der Konsum von Kokain nachgewiesen werden. Weitere 3 Fahrzeugführer nahmen am öffentlichen Straßenverkehr teil, obwohl sie über der 0,5 Promille-Grenze lagen. Da in keinem der Fälle Ausfallerscheinungen feststellbar waren, werden diese Verkehrsverstöße mit einer Geldbuße von mindestens 500 EUR geahndet.
Hinzu kommen zwei Punkte im Verkehrszentralregister, sowie mindestens ein Monat Fahrverbot. Bei den unter Drogeneinfluss stehenden Fahrern besteht zudem der Anfangsverdacht, dass sie illegal Drogen erworben bzw. besessen haben, was zusätzlich zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens führt. 4 weitere Verkehrsteilnehmer erwartet eine Strafanzeige, weil sie ohne gültige Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnahmen.
Bei den Verkehrskontrollen wurden des Weiteren 22 Verkehrsverstöße mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet. Neben „Klassikern“, wie dem nicht angelegten Sicherheitsgurt und der verbotswidrigen Handynutzung am Steuer, wurden auch nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung und den Witterungsverhältnissen nicht angepasste Bereifungen beanstandet.
23 Verkehrsteilnehmern konnten mitführpflichtige Dokumente oder Ausrüstungsgegenstände wie beispielweise Verbandkasten, Warndreieck oder Warnweste nicht vorzeigen, oder hatten einen sonstigen Mangel am Fahrzeug, weshalb sie erneut bei der Polizei vorstellig werden müssen.
Bei allen Verstößen, bei denen sich Mängel hinsichtlich der Eignung bzw. Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben und eine dauerhafte Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr gegeben sein könnte, ist die Polizei zudem nach dem Straßenverkehrsgesetz dazu verpflichtet, die gewonnenen Erkenntnisse an die Führerscheinstelle zu übermitteln.
In eigener Zuständigkeit entscheidet die Behörde dann über weiterführende Maßnahmen. Deren Handlungsspielraum ist hierbei allerdings eng gesteckt, so hat selbst der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen (alles außer Marihuana) den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Gleiches gilt für wiederholten Cannabiskonsum. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist dann unter anderem an eine bestandene MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) gekoppelt.
Eine Bewertung des Ergebnisses aus polizeilicher Sicht ist schwierig und bedarf einer differenzierten Betrachtung. Einerseits spricht eine Vielzahl geahndeter Verstöße für eine gute Polizeiarbeit. Auf der anderen Seite ist es erschreckend, dass immer noch so viele Unbelehrbare alkohol- und/oder drogenbeeinflusst im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind und die damit einhergehenden Risiken schlichtweg ignorieren.
Nicht zuletzt aus diesem Grund werden auch zukünftig im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Polizeiinspektion Neustadt zielgerichtete Schwerpunktkontrollen mit dem Thema Alkohol und Drogen stattfinden. Ein weiterer Anknüpfungspunkt stellt in diesem Zusammenhang die schulische Präventionsarbeit dar. Ziel hierbei ist es, die Jugendlichen frühzeitig hinsichtlich der Themen Alkohol und Drogen zu informieren und bzgl. der Gefahren zu sensibilisieren.