Mainz / Pfungstadt – Am Donnerstag, 30. Juli 2015, hat die Pfarrei St. Antonius in Pfungstadt mitgeteilt, dass ein in der dortigen Kindertagesstätte St. Hedwig eingesetzter Bundesfreiwilligendienstleistender (Bufdi) Kinder der Kindertageseinrichtung (Kita) sexuell belästigt haben soll. Der Bufdi wurde von Mitarbeitern der Kindertageseinrichtung in einem Wirtschaftsraum der Kita aufgefunden, als er zwei Kinder der Kita belästigt hatte.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht niederschwelliger Missbrauchshandlungen. Das bedeutet, dass sich die Handlungen, die dem Bufdi vorgeworfen werden, am unteren Rand der Strafbarkeit befinden. Da die Ermittlungen noch laufen, können hierzu noch keine näheren Angaben gemacht werden. Das Bistum Mainz hat im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Darmstadt zunächst von der Information der Öffentlichkeit abgesehen, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Eltern der betroffenen Kindertagesstättengruppe wurden durch die Leitung der Kita mündlich informiert. Die Einberufung des heutigen Elternabends durch die Trägerin geschah ebenfalls in Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Da am heutigen Elternabend auch Vertreter der zuständigen Polizeibehörde anwesend sein werden, muss der Elternabend zum Schutz der betroffenen Kinder und zum Schutz der Ermittlungen ohne Öffentlichkeit stattfinden. Sowohl die Trägerin als auch das Bistum Mainz bitten hierfür um Verständnis. Das Bistum Mainz bedauert den Vorfall und sagt den betroffenen Kindern und ihren Eltern jede Unterstützung zu. Hier besteht insbesondere die Möglichkeit, auf Kosten der Kirche psychologische Beratung und Betreuung zu erhalten. Namen und Anschriften der hier zur Verfügung stehenden Fachkräfte werden den Eltern am heutigen Abend durch Generalvikar Prälat Dietmar Giebelmann persönlich mitgeteilt.
Die Kindertageseinrichtung hatte unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Falles die staatlichen Ermittlungsbehörden informiert. Der mutmaßliche Täter wurde fristlos entlassen. Auch das zuständige Jugendamt ist eingeschaltet.
In der betroffenen Kindertagesstätte wurde die Präventionsverordnung des Bistums Mainz und das Schutzkonzept für Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden entsprechend überprüft und auf ihre Verpflichtungen zum Schutz der Kinder vor sexuellen Übergriffen hingewiesen. Dementsprechend liegt auch für den Täter ein Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen sowie ein ärztliches Attest vor, das seine Einsatzfähigkeit in einer Kindertagesstätte bescheinigt.