Nachrichtenüberblick aus Wiesbaden

Nachrichten aus der Landeshauptstadt Hessens

Wiesbaden – Rheingauer Weinwoche: Wochenmarkt wird verlegt, Früherer Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen verurteilt, Stadtmuseum kooperiert mit Sächsischem Landesamt für Archäologie

Rheingauer Weinwoche: Wochenmarkt wird verlegt

Wegen der Rheingauer Weinwoche wird der Wiesbadener Wochenmarkt am Samstag, 15. August, Mittwoch, 19. August, und Samstag, 22. August, vom Dernschen Gelände auf die angrenzende De-Laspee-Straße und den Marktplatz verlegt. Die Öffnungszeiten sind an diesen Tagen wie gewohnt 7 bis 14 Uhr.

Ein Standplan zu der Verlegung des Wochenmarktes ist im Internet unter www.wiesbaden.de/wochenmarkt zu finden und steht dort auch zum Download bereit.

Während dieser Zeit werden alle Marktbesucher ein vielfältiges, wenn auch etwas eingeschränktes Warenangebot aus dem Obst- und Gartenbau, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei vorfinden. Die Beschicker des Wochenmarktes und der Veranstalter des Marktes, die Wiesbaden Marketing GmbH, freuen sich auf den Besuch vieler Marktliebhaber.

Früherer Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen verurteilt

Der ehemalige Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen, Thomas Krohne, muss an die Rhein-Main-Hallen 380.000 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen. Hierzu hat ihn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 23. Juli 2015 verurteilt, wie der Aufsichtsratsvorsitzende der Rhein-Main-Hallen GmbH, Stadtrat Detlev Bendel, mitteilt.

Im Prozess ging es um den Verkauf von Rechten am Messenamen „World of Events“ im Jahr 2006 an eine damalige Geschäftspartnerin zum symbolischen Preis von 500 Euro. Für die weitere Nutzung der Marke mussten die Rhein-Main-Hallen später 118.000 Euro an das Unternehmen der Geschäftspartnerin bezahlen. Auch konnte die Messe nach dem Ausscheiden von Krohne als Geschäftsführer zunächst nicht mehr unter dem alten Namen weiter geführt werden. Hierdurch verfiel der Wert der Marke, auch wenn diese später wieder den Rhein-Main-Hallen gerichtlich zugesprochen wurde.

In den Urteilsgründen wird festgestellt, dass Krohne die Rhein-Main-Hallen unter Verletzung seiner Pflichten als Geschäftsführer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Den Schaden der Rhein-Main-Hallen beziffert das Gericht auf 380.000 Euro. Weitere 100.000 Euro bekamen die Rhein-Main-Hallen aufgrund eines Vergleichs mit der genannten Geschäftspartnerin zugesprochen.

Wegen des Sachverhalts hatten die Rhein-Main-Hallen bereits im Jahr 2009 Strafanzeige gegen Thomas Krohne eingereicht. Bedauerlicherweise ist das Strafverfahren von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden über einen Zeitraum von über zwei Jahren verschleppt worden, sodass sich die Rhein-Main-Hallen GmbH gezwungen sah, mit einer sogenannten Verzögerungsrüge Entschädigungsansprüche gegen das Land Hessen anzukündigen.

„Das Oberlandesgericht Frankfurt hat klar erkannt hat, dass Thomas Krohne seine Funktion als Geschäftsführer ausgenutzt hat, um den Rhein-Main-Hallen vorsätzlich erheblichen Schaden zuzufügen“, so der Aufsichtsratsvorsitzende der Rhein-Main-Hallen GmbH, Stadtrat Detlev Bendel. „Wir hoffen, dass das eindeutige Urteil im Zivilrechtsstreit nun auch endlich Anlass für das Wiesbadener Landgericht ist, das Strafverfahren gegen Thomas Krohne in Gang zu bringen.“

Stadtmuseum kooperiert mit Sächsischem Landesamt für Archäologie

Aktuell beschäftigt sich das Stadtmuseum Wiesbaden in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesamt für Archäologie mit der „Varusschlacht“ aus dem Jahr 9 nach Christus. Die Wissenschaftler aus Sachsen versuchen, durch hochauflösende 3D-Scans von Münzstempeln die letzten Routen des römischen Feldherrn Varus zu rekonstruieren. Von großer Bedeutung ist dabei eine Münze aus dem Bestand des Stadtmuseums.

In den 1990er Jahren wurde – nicht zuletzt dank großer Münzfunde – bei Kalkriese das Schlachtfeld der „Varusschlacht“/„Schlacht im Teutoburger Wald“ entdeckt. Da die Prägung der Münzen ein älteres Datum aufwies, war man sicher, den Schauplatz der Schlacht entdeckt zu haben. Beachtlich war auch die hohe Anzahl von Münzen, in die ein Gegenstempel mit den Buchstaben VAR eingeschlagen war. Die Gravur ist dem Befehlshaber Publius Quintilius Varus zuzuordnen, der Münzen vor der Ausgabe an seine Truppen mit seinem persönlichen Stempel versehen ließ. 

Durch Untersuchungen ist es gelungen, personenbezogene Gegenstempelungen auf einzelne Stempeleisen zurückzuführen. Laut Untersuchungen legen die Abnutzungsspuren der Stempeleisen nahe, dass die Ausgabe von gegengestempelten Münzen an die Truppen häufig erfolgt ist. Die Wissenschaftler erhoffen sich, mit dem Abnutzungsgrad der einzelnen Stempeleisen die zeitliche Abfolge der Münzaufgaben herauszufinden.

16 Münzen von verschiedenen Fundorten werden gescannt, die die Spuren eines identischen Stempeleisens des Varus aufweisen. Dadurch entstehen digitale 3D-Abgüsse der Gegenstempel, welche als Volumenmodelle verglichen werden. So kann der Verschleiß des Stempeleisens rekonstruiert werden. Die räumliche Verteilung der nacheinander gestempelten Münzen soll dann Aufschluss über die Bewegungen innerhalb der Truppen und über den Fundort in Kalkriese geben.

Für dieses Vorhaben sind das Landesamt für Archäologie in Sachsen und mehrere Museen eine Kooperation eingegangen, die mit dem Breuckmann Award 2014 ausgezeichnet worden ist. Interessierte können sich auf http://www.youtube.com/watch?v=d0jfXFW-toA einen Informationsfilm des Landesamtes anschauen. Auf der Homepage der Stadt Wiesbaden kann außerdem ein Newsletter abonniert werden, über welchen das Stadtmuseum Interessierte auf dem Laufenden hält.