Neustadt an der Weinstraße – Das Gremium empfiehlt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 553.000 Euro für die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft WEG zum Ausgleich ihres Jahresfehlbetrages 2016. Im Haushalt 2017 stehen planmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro für eine Verlustabdeckung bereit. Nach § 100 GemO sind überplanmäßige Haushaltsmittel zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist. Im vorliegenden Fall droht die bilanzielle Überschuldung der WEG. Der Stadtrat wird sich nächste Woche mit dem Thema befassen.
Beschlossen wurde dagegen die Erhöhung der Dozentenhonorare bei der Volkshochschule. Aufgrund der verstärkten Nachfrage und dem damit verbundenen, größeren Kursangebot im Bereich Integration steigen die Zahlungen. Es werden insgesamt 54.000 Euro mehr benötigt. Dem Mehraufwand stehen höhere Kurseinnahmen in Höhe von 100.000 Euro gegenüber.
Zustimmung fand zudem die Bereitstellung von weiterem 49.000 Euro für den Ausbau der Lincolnstraße. Grund ist das Auffinden von so genannten huminösen Böden unter der alten Fahrbahn, die entfernt, entsorgt und ersetzt werden mussten.
Die Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 der Stadt sind aufgestellt und sollen Anfang 2018 an die Rechnungsprüfung weitergeleitet werden.
Die vorläufigen Ergebnisse lauten:
Das Thema wird abschließend in der Stadtratssitzung behandelt.
Nächstes Thema war die Ausweitung der bestehenden Konsortialvereinbarung bei der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen. Die GML hat bei den Gesellschaftern die Ausweitung der Konsortialvereinbarung von 40 auf 130 Mio. Euro beantragt. Entsprechend der quotalen Beteiligung würde die Erweiterung für die Stadt Neustadt an der Weinstraße bedeuten, dass sich ihr finanzielles Risiko aus möglichen Bürgschaften von 2.367.000 Euro auf 7.692.750 Euro erhöht. Begründung: Die Stadt Neustadt ist mit 5,88 Prozent an der zu 100 Prozent kommunalen Gesellschaft GML beteiligt. Die zentralen Komponenten des MHKW sind die drei Müllkessel. Diese werden im Jahr 2018 30 bzw. 25 Jahre alt. Bei diesem Alter erhöhe sich die Gefahren eines steigenden Verbrennungspreises wegen steigender Kosten und einem erhöhten Ausfallrisiko. Als Ergebnis der von Mai 2016 bis April 2017 andauernden Beratungen ergab: Neubau von zwei Müllkesseln, Außerbetriebnahme von zwei alten Müllkesseln und Retrofit des dritten Altkessels. Die Durchführung dieses Maßnahmenpakets solle in der Zeit von Mitte 2017 bis Ende 2022 vorgenommen werden. Das Investitionsvolumen läge zwischen 65 bis 90 Mio. Euro. Auch dieser Tagesordnungspunkt wird abschließend im Stadtrat beraten.
Letzter Punkt im öffentlichen Teil war die geplante Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr in der Stadt. Die letzte Tarifanpassung trat zum 1. Dezember 2008 in Kraft und liegt somit neun Jahre zurück. Seither sind die Lebenshaltungskosten gestiegen und der Mindestlohn wurde eingeführt. Um weiterhin eine wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen und den Gelegenheitsverkehr im erforderlichen Ausmaß aufrecht zu erhalten ist eine Tarifanpassung erforderlich, insbesondere auch, um einen angemessenen Ausgleich für unwirtschaftliche Beförderungsaufträge mit kurzer Wegstrecke zu schaffen. Das Ergebnis resultiert auch aus einem Beratungsgespräch mit den Taxibetrieben. Der Stadtrat muss der Änderung nicht zustimmen, der Tagesordnungspunkt diente lediglich der Information.
Im nicht-öffentlichen Teil wurde der Auftrag für die Lieferung des Jahresbedarfs an Reinigungsartikeln und Hygienepapier an eine Firma aus Bruchsal vergeben. Er hat einen Wert von insgesamt rund 63.000 Euro. Insgesamt sind im Stadtgebiet und den Ortsteilen 78 Stellen zu versorgen.
Zudem wurde der Auftrag für die Herstellung einer Ausleitung zur Sicherung der Wasserführung im Rückgängergraben und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Rehbach an eine Firma in Dahn für etwa 46.000 Euro vergeben. In der Begründung heißt es dazu: Nach erfolgreicher wasserrechtlicher Plangenehmigung im August 2017 soll nun die Umsetzung des Projekts erfolgen. Zur Wiedervernässung des Ordenswalds und zur Sicherung des dortigen ökologisch wertvollen Grabensystems wird seit einigen Jahrzehnten aus dem Rehbach Wasser in den Rückgängergraben ausgeleitet. Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße plant, die den bisher erforderlichen Einstau des Rehbachs mittels einer Holzbohlenwand an der Rehbachbrücke durch Verlängerung der Ausleitung des Rückgängergrabens um 170 Meter nach Westen und so der Schaffung des erforderlichen Gefälles für eine Ausleitung des Wassers aus dem Rehbach ohne Stau zu erzeugen. Momentan muss die Feuerwehr im Hochwasserfall diese Bohlenwand besonders im Auge haben, da sich dort schnell das Wasser stauen und die direkt nördlich angrenzende Bundesstraße B38 überfluten kann.
Die Umweltabteilung hat heute bereits (9 Uhr) mit der Baustelleneinweisung begonnen und die Gewässermaßnahme soll dann schon bis Weihnachten umgesetzt werden.