Landau – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Thomas-Nast-Nikolausmarkt (2)
Landau (ots) – 7. Dezember 2017, 20.15 Uhr Nachdem ein 50-jähriger Mann aus dem Badischen den Nikolausmarkt besucht hatte, konnte er sein Auto, einen Pkw Skoda nicht mehr finden. Er hatte sein Auto angeblich auf dem alten Messplatz in Höhe des Max-Slevogt-Gymnasiums abgestellt. Er vermutete nun, dass ihm das Auto geklaut wurde. Die hinzugerufene Polizeistreife konnte das Auto nach kurzer Suche hinter der Süwega-Halle finden und der Badener seine Heimreise doch noch antreten.
Eine Apotheke ist kein Selbstbedienungsladen
Landau (ots) – 7. Dezember 2017, 12.45 Uhr Der 34-jährige Zechbetrüger, der in den vergangenen Wochen schon mehrfach aufgefallen ist, hat erneut zugeschlagen. Am Donnerstagmittag wollte er in einer Apotheke in der Innenstadt eine Salbe im Wert von 8,88 Euro kostenlos mitnehmen. Er teilte der Apothekerin mit, dass er die Salbe kostenlos über die Krankenkasse bekommen würde, steckte die Salbe in seine Jackentasche und wollte den Verkaufsraum über den Haupteingang verlassen. Er wurde durch einen Kunden durch Festhalten daran gehindert. Nun wollte der Dieb die zweite Eingangstür benutzen. Auch diese Fluchtmöglichkeit wurde ihm genommen, da eine Angestellte die Tür verschloss. Dabei wurde die Verkäuferin von dem Störer zur Seite gegen einen Schrank gestoßen, wobei sie sich am Arm und an der Hand leicht verletzte. Nachdem ihm der Fluchtweg abgeschnitten war bezahlte er die Salbe und konnte anschließend die Apotheke verlassen. Dem Apothekenpersonal war der Dieb bekannt, so dass dem Zechbetrüger eine weitere Tat zugeordnet werden konnte.
Thomas-Nast- Nikolausmarkt (1)
Landau (ots) – 7. Dezember 2017, 19.30 Uhr Ein 23-jähriger, aus dem Landkreis Südliche Weinstraße stammender Mann, fiel der Fußstreife am Rathausplatz auf. Er hatte eine Kräutermischung konsumiert und befand sich in hilfloser Lage. Er war stark benommen und nicht mehr gehfähig, weswegen er in ärztliche Obhut gegeben wurde. Da die Kräutermischung unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet.
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