Alzey: Bewerbungsverfahren Rheinhessendorf am Winzerfest

Symbolbild Stadtwappen Alzey (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Stadtwappen Alzey (Foto: Holger Knecht)

Alzey – Warenanbieter und Marktbeschicker, die sich für den Betrieb des Rheinhessendorfs auf dem westlichen Teilstück des Parkplatzes in der Ostdeutschen Straße während des Alzeyer Winzerfestes für die kommenden Jahre bewerben wollen, werden aufgefordert, ihre Konzepte schriftlich bis spätestens Freitag, 12. Januar 2018 beim Ordnungsamt/Marktamt, Ernst-Ludwig-Straße 42, 55232 Alzey, E-Mail: david.strauss@alzey.de einzureichen.

Das Konzept muss folgende Mindestangaben enthalten:

  • vollständiger Name und Anschrift des Bewerbers sowie die Erreichbarkeit
  • detaillierte Auflistung des anzubietenden Warensortiments, z.B.: Getränke, Speisen
  • grafische Darstellung der Platzgestaltung
  • Art und Beschaffenheit der Stände
  • Benötigter Ver- und Entsorgungsanschlüsse

Platzvergabekriterien:

Für die Platzvergabe werden nur die frist- und formgerecht (schriftlich) eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Eine Platzzusage erfolgt nach Sichtung der Bewerberunterlagen und einem ggf. folgenden Gespräch schriftlich bis spätestens 01. März 2018.

Das Warensortiment hat aus diversen Getränke-, Speisen- und Süßwarenständen zu bestehen. Hierbei ist auf eine regionale Produktauswahl zu achten.

Die Mindestanforderung an die Bebauung sind 900 Sitzplätze, davon 300 überdacht sowie eine der Besucheranzahl entsprechend eingerichtete, behindertengerechte sanitäre Anlage. Auf eine rustikale Atmosphäre (Holzoptik) ist zu achten, ebenso auf eine einheitliche dekorative Gestaltung.

Auf einer, durch den Betreiber aufgestellten, mindestens 8 x 3 Meter großen, überdachten Bühne ist ein tägliches Rahmenprogramm durchzuführen. Hierzu gehören drei Pflichtprogrammpunkte: Eröffnung mit Fassanstich am Freitag, Freundschaftssingen am Sonntag und Seniorennachmittag am Dienstag.

Die Rahmenöffnungszeiten sind wie folgt:

  • Freitag, mindestens von 14.00 bis 24.00 Uhr, maximal bis 02.00 Uhr
  • Samstag, mindestens von 11.00 bis 24.00 Uhr, maximal bis 02.00 Uhr
  • Sonntag, mindestens von 10.00 bis 23.00 Uhr, maximal bis 01.00 Uhr
  • Montag, mindestens von 11.00 bis 23.00 Uhr, maximal bis 01.00 Uhr
  • Dienstag, mindestens von 11.00 bis 22.00 Uhr, maximal bis 23.00 Uhr

Nicht berücksichtigte Bewerber erhalten keine Absagenachricht.