Heidesheim (ots) – Am Sonntag, 10.12.2017, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:40 Uhr, kam es im Dienstgebiet der Polizeiautobahnstation Heidesheim zu erheblichem Schneefall. In diesem Zusammenhang kam es im genannten Zeitraum zu neun Verkehrsunfällen und mehreren Gefahrenstellen, bei denen Fahrzeuge aufgrund der Kälte eine Panne erlitten und in einem Fall auch auf der Autobahn auf dem linken Fahrstreifen liegen geblieben ist.
Bei den Verkehrsunfällen entstand erheblicher Sachschaden, Personen wurden dabei nicht verletzt. Zumeist verloren die Fahrzeugführer aufgrund der Glätte und nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug und landeten in der Leitplanke oder im Graben neben der Fahrbahn. Im Bereich der Anschlussstelle Bingen-Ost auf der BAB 60 wurden insgesamt vier Verkehrsunfälle registriert. Die Autobahnpolizei wurde aufgrund der hohen Einsatzlage von umliegenden Polizeiinspektionen unterstützt.
Am Nachmittag, gegen 16:15 Uhr, geriet ein 36-jähriger Nieder-Olmer auf der BAB 63, in Fahrtrichtung Mainz von der Fahrbahn ab. Der Mann wollte an der Anschlussstelle Klein-Winternheim die BAB verlassen. Nicht nur aufgrund der Witterungsverhältnisse geriet der gebürtige Pole in der Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und fuhr geradeaus in den Grünstreifen. Hierbei beschädigte er das Ausfahrtschild und einen Leitpfosten. Das Fahrzeug erlitt durch die ausgelösten Airbags und die beschädigte Front einen wirtschaftlichen Totalschaden. Bei der näheren Begutachtung des Fahrzeugs fiel auf, dass an dem Fahrzeug noch die Sommerreifen und hinten rechts ein Notrad montiert waren. Da beim Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen werden kann, wurde ein freiwilliger Atem-Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergab 1,92 Promille. Als der Führerschein beschlagnahmt werden sollte, gab er an, dass er diesen zu Hause vergessen habe. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass er den Führerschein vor etwa vier Monaten vom Gericht entzogen bekommen hat und somit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weiterhin ist das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert, weshalb die Kennzeichen zur Entstempelung ausgeschrieben sind. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und von der Polizei sichergestellt. Der Fahrer wurde zur Dienststelle sistiert, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Unfallverursacher werden Anzeigen wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verursachen eines Unfalls bei Schnee mit Sommerreifen gefertigt.