Rheinland-Pfalz: Einheitliche Bankverbindung für Finanzämter – Zentrale IBAN der Landesfinanzkasse gilt ab Januar landesweit

Koblenz – Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erhalten alle rheinland-pfälzischen Finanzämter eine einheitliche Bankverbindung: Hintergrund ist die Umstellung der Bankverbindung der Landesfinanzkassen-Außenstellen Idar-Oberstein und Pirmasens, die bislang für den Zahlungsverkehr der Finanzämter vor allem im südlichen Rheinland-Pfalz zuständig waren, auf die Bankverbindung des Hauptstandortes der Landesfinanzkasse Daun.

Die einheitliche Bankverbindung lautet:
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

In Schreiben und Zahlungsaufforderungen der Finanzämter ist, ebenso wie auf den Internetseiten, die neue Bankverbindung angegeben.

Von der Umstellung auf die einheitliche Bankverbindung sind folgende Finanzämter betroffen:

  • Bad Kreuznach
  • Bingen-Alzey
  • Idar-Oberstein
  • Kaiserslautern
  • Kusel-Landstuhl
  • Landau
  • Ludwigshafen
  • Mainz-Mitte
  • Mainz-Süd
  • Neustadt
  • Pirmasens
  • Speyer-Germersheim
  • Worms-Kirchheimbolanden

Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate sind von der Änderung der Bankverbindung nicht betroffen und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Bei Rückfragen zur Bankverbindung steht montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr das Kommunikationscenter der Landesfinanzkasse Daun unter der Rufnummer 06592 / 9579-71000 zur Verfügung.