Mannheim – Auch 2018 gibt es wieder den beliebten Mannheimer Familienpass: Alle Mannheimer Familien und alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 18 Jahren erhalten das Gutscheinheft unabhängig von ihrem Einkommen. Zum ersten Mal mit einem Gutschein dabei ist das internationale Filmfestival Mannheim-Heidelberg. Und wie alle zwei Jahre ist der Deutsche Basketballbund mit dem Albert-Schweitzer-Basketballturnier vertreten. Selbstverständlich bietet der Familienpass auch 2018 wieder die beliebten Gutscheine der Bäder, Parks und Stadtbibliotheken sowie zahlreicher Vereine und privater Partner an. Herausgegeben wird der Familienpass vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt.
Zum neunten Mal wird der Familienpass um den Familienpass plus ergänzt. Im selben Gutscheinheft finden sich weitere Vergünstigungen und attraktive Angebote für Familien und Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Bei den Bürgerservices erhältlich
Ab sofort können die neuen Familienpässe ausgestellt werden. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Internetadresse www.mannheim.de/familienpass.
Wer es persönlich erledigen will, muss wegen der hohen Auslastung in den Bürgerservices mit längeren Wartezeiten rechnen. Zudem sind die Stadtteilbürgerservices Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Lindenhof, Neckarau, Neckarstadt-West, Neuostheim/Neuhermsheim, Sandhofen, Schönau, Seckenheim, Vogelstang und Wallstadt während der Weihnachtsferien vom 27.12.2017 – 05.01.2018 vorübergehend geschlossen. Der Bürgerservice Neuostheim/Neuhermsheim ist wegen Umbauarbeiten voraussichtlich bis 05.02.2018 geschlossen.
In den Stadtteilbürgerservices liegen Bestellscheine aus, die bei den Bürgerservices einfach abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden können. Die fertigen Familienpässe werden Ihnen nach Hause zugesandt.
Der Familienpass plus kann nicht online oder telefonisch bestellt werden. Dieser ist nur direkt bei den Bürgerservices erhältlich, da die aktuellen Bescheide über Leistungen nach SGB II bzw. auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt werden müssen. Auch ein Eintrag von Personen aus dem erweiterten Personenkreis (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften oder geschiedenen Elternteile oder Kinder, die trennungsbedingt einen anderen Wohnort haben) ist bei der Online- oder Telefonbestellung ebenfalls nicht möglich, da die entsprechenden Nachweise (z.B. Geburtsurkunde sowie Ausweisdokument) bei den Bürgerservices vorgelegt werden müssen. Die Stadt Mannheim bittet um Verständnis.