Heidelberg – Das Land Baden-Württemberg hat jetzt eine Vereinbarung mit der Stadt Heidelberg über die Flüchtlings-Notunterkunft des Landes im ehemaligen „Patrick Henry Village“ (PHV) unterzeichnet. Der Heidelberger Gemeinderat hatte der Vereinbarung am 25. Juni 2015 zugestimmt.
Das Land hatte die befristete Unterkunft Ende vergangenen Jahres als Winternotquartier eingerichtet. Mit der Vereinbarung entspricht die Stadt dem Wunsch des Landes Baden-Württemberg, die Notunterkunft wegen der konstant hohen Flüchtlingszahlen und dem andauernden Aufbau regulärer Landeserstaufnahmestellen befristet weiterzuführen. Betreiber der Unterkunft ist das Land Baden-Württemberg.
In der Vereinbarung sind unter anderem folgende Punkte geregelt:
- Die Stadt stimmt der befristeten Nutzung eines Teils des Geländes und der entsprechenden Räumlichkeiten in PHV zu.
- Die Nutzung endet verbindlich am 30. April 2016. Eine Verlängerung ist nur im Einvernehmen zwischen Stadt und Land möglich, solange dies mit der planerischen und baulichen Entwicklung von PHV vereinbar ist.
- Grundsätzlich werden nicht mehr als 1.000 Asylbewerber im Notquartier untergebracht. In begründeten Notfällen kann eine Belegung bis maximal 2.000 Menschen erfolgen.
- Die Sozial- und Sicherheitsstandards der Erstaufnahme werden vom Land gewährleistet. Darüber hinaus gewährleistet das Land einen regelmäßigen Shuttle-Transfer für die Asylbewerber zwischen Stadt und PHV, Angebote zur Tagesstrukturierung, eine lageorientierte Polizeipräsenz vor Ort und im weiteren Umfeld sowie die Einrichtung eines offenen W-LAN.
- Alle Kosten, die im Rahmen des Betriebs der Erstaufnahmeeinrichtung entstehen, trägt das Land.
Die Vereinbarung wurde seitens des Landes durch Integrationsministerin Bilkay Öney unterzeichnet.
Ergänzend: Informationen zum Thema Flüchtlinge in Heidelberg unter www.heidelberg.de/fluechtlingshilfe