Waldböckelheim – Aufgrund der starken Verschmutzung der K 21 durch den Steinbruch Marta fand am 18. Dezember 2017 eine Besprechung im Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach statt, an der Vertreter der Betreiberfirma Ross, der Polizeiinspektion Kirn, der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sowie der Ortsgemeinde Bockenau teilnahmen.
„Wir haben der Firma Ross klar und deutlich dargelegt, dass die Verschmutzungen der K 21, so wie sie in den letzten Wochen aufgetreten sind, aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel sind“, so Norbert Olk, Leiter des LBM Bad Kreuznach.
Auch die Polizeiinspektion Kirn, die Kreisverwaltung Bad Kreuznach und die Ortsgemeinde Bockenau forderten durchgreifende Maßnahmen, um den Verschmutzungen entgegen zu wirken. Herr Gäns von der Polizei Kirn wies darauf hin, dass Zuwiderhandlungen konsequent verfolgt würden. In der Folge würden Bußgeldverfahren gegen die Fahrer und die Verantwortlichen der Betreiberfirma eingeleitet werden. Sollte es zu Gefährdungen oder gar Schädigungen kommen, seien sogar Strafverfahren denkbar.
Nach eingehender Diskussion verständigte man sich auf Folgendes:
Die Fa. Ross wird kurzfristig sicherstellen, dass entsprechende Kehrmaschinen mit Aufnahmemöglichkeiten und Nassreinigung vor Ort bereitgehalten werden, damit unmittelbar reagiert werden kann, wenn es zu Verschmutzungen kommen sollte.
Darüber hinaus wird das Unternehmen bis Februar 2018 rund 150 m der Zufahrt befestigt ausbauen, so dass eine deutlich längere Abrollstrecke zur Verfügung steht als dies heute der Fall ist.
Parallel dazu wird die Fa. Ross das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für eine Reifenwaschanlage in die Wege leiten.
Mittelfristig soll die Zufahrt deutlich länger als 150 m befestigt werden. Dies setzt allerdings entsprechende Erdbewegungen voraus, die eine gewisse Zeitspanne in Anspruch nehmen werden.
„Wir sind mit der Firma in einem konstruktiven Dialog“, so Olk weiter, „werden aber die Entwicklung vor Ort genau im Auge behalten. Sollte sich nochmals eine derartig massive Verschmutzung einstellen, behalten wir uns vor, die Zufahrt zum Steinbruch dann kurzfristig zu unterbinden. Die uns obliegende Verkehrssicherungspflicht gibt uns hierzu die rechtlichen Möglichkeiten“, so Olk abschließend.