Karlsruhe – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Mit Feuerwerkskörpern vorsichtig umgehen – Ordnungsamt warnt vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk
Auch in Karlsruhe feuern Menschen zum Jahreswechsel in großer Zahl Böller und Raketen ab. „Die Gefahr eines Silvesterfeuerwerks sollte aber nicht unterschätzt werden“, erinnert Dr. Björn Weiße, der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), „an zum Teil schlimme Verletzungen mit bleibenden gesundheitlichen Schäden als Folgen eines zu sorglosen Umgangs mit Feuerwerkskörpern.“ Regelmäßig kommt es auch zu Bränden mit Sachschäden. Das OA rät zur Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und weist auf klare rechtliche Regeln hin. So dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. „Damit sollen vor allem Kinder, kranke und ältere Menschen, die besonders unter dem von Feuerwerkskörpern verursachten Lärm leiden, sowie besonders brandgefährdete Gebäude geschützt werden“, so Weiße.
Gefahren gehen zudem verstärkt von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen gar nicht zugelassen sind, aber aufgrund der oftmals günstigeren Produktpreise im Ausland oder über das Internet gekauft werden. In Deutschland dürfen nur vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller, Fontänen und Raketen (Kategorie 2) dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gekauft und abgebrannt werden – allerdings nur am Sonntag, 31. Dezember 2017, und am Montag, 1. Januar 2018.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bam.de und bei der Behördenrufnummer 115.
Silvestermüll selbst wegräumen – Zurückgelassene Feuerwerksbatterien gefährden Straßenverkehr
Traditionell wird das neue Jahr mit viel Lärm und Feuerwerk begrüßt. In den letzten Jahren wurden an Silvester jedoch immer größere und stabilere Feuerwerksbatterien auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt abgebrannt. Diese oft großen und schweren ausgebrannten Behältnisse blieben häufig stehen und brachten andere Verkehrsteilnehmende, die am frühen Morgen unterwegs waren, in Gefahr.
Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) bittet daher alle Feuerwerksbegeisterten, ihre leeren Behältnisse wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Grundsätzlich müssen alle, die Straßen und öffentliche Plätze verschmutzen, auch selbst für deren Reinigung sorgen.
Darüber hinaus ist das AfA am Montag, 1. Januar, ab 6 Uhr mit doppelt so vielen Kräften im Einsatz wie an einem gewöhnlichen Feiertag.
Führungen durch Informel-Ausstellung – Städtische Galerie an Silvester und Neujahr geschlossen
Durch die Ausstellung „Mut zur Freiheit. Informel aus der Sammlung Anna und Dieter Grässlin“ in der Städtischen Galerie gibt es letztmals im alten Jahr am Freitag, 29. Dezember, um 16 Uhr eine Führung. An Silvester und an Neujahr bleibt das Museum geschlossen. Weiter geht es mit geführten Rundgängen am Mittwoch, 3. Januar, um 11 Uhr, Donnerstag, 4. Januar, um 12.15 Uhr sowie Freitag, 5. Januar, um 16 Uhr.
Sicheres Silvester auf der Turmbergterrasse – Einlasskontrollen und Sperrung der Zufahrtswege ab 22 Uhr / Bahn bleibt im Einsatz
Die Aussicht ist traumhaft, der Andrang groß – die Turmbergterrasse gehört zu den beliebtesten Adressen in Stadt und Region, um auf das neue Jahr anstoßen und das Silvesterfeuerwerk von oben zu genießen. Am besten erreichbar ist die Durlacher Attraktion mit der Turmbergbahn – sie ist in der Nacht von Sonntag, 31. Dezember, auf Montag, 1. Januar, von 22 bis 1 Uhr in Betrieb. Die anderen Zufahrtswege für den Privatverkehr über die Reichardt- und die Jean-Ritzert-Straße sind während dieser Zeit gesperrt: ab Neßlerstraße beziehungsweise den Parkplätzen nach dem Schützenhaus. Dies soll Rettungskräften eine durchweg freie Anfahrt sichern.
Der direkte Zugang zum Durlacher Hausberg ist zu Silvester außerdem begrenzt – und es gibt Einlasskontrollen. Dies dient der Sicherheit der Feiernden und dazu, die Besucherströme zu lenken.
Wärmebrücken im Blick – Thermografie-Spaziergänge in Wettersbach, Knielingen und Durlach-Aue
Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe laden interessierte Bürgerinnen und Bürger ein, anhand von Gebäude-Thermografien die Einsparpotenziale einer energetischen Sanierung – praxisnah als informativer Spaziergang. Nach dem großen Interesse an der Aktion im letzten Winterhalbjahr werden im Januar und Februar 2018 wieder sechs Thermografie-Rundgänge im Rahmen der Initiative „Meine Grüne Stadt“ in den „Karlsruher Energie-Quartieren“ angeboten.
Nach einer kurzen Einführung in die Thematik findet der Spaziergang zu ausgewählten Häusern statt, die mit der Wärmebildkamera von außen betrachtet werden. Das Sanierungsmanagement-Team der KEK erläutert die Aufnahmen, schätzt den energetischen Zustand ein und gibt Tipps zu möglichen Sanierungsmaßnahmen. Abschließend bietet ein Imbiss Gelegenheit, die Ergebnisse des Rundgangs gemeinsam zu analysieren und Fragen zu beantworten.
Bei winterlichen Temperaturen können Wärmebildkameras schnell Wärmeschwachstellen sowie eingedrungene Feuchtigkeit in der Gebäudehülle sichtbar machen. Thermografieaufnahmen ermöglichen so ein besseres Verständnis über den Zustand der Gebäudehülle und geben Hinweise auf Einsparmöglichkeiten.
Termine für den Rundgang sind Mittwoch, 31. Januar, in Wettersbach, Donnerstag, 1. Februar, in Durlach-Aue, Freitag, 2. Februar, in Knielingen, Mittwoch, 7. Februar, in Durlach-Aue, Donnerstag, 8. Februar, in Knielingen, und Freitag, 9. Februar, in Wettersbach. Beginn ist jeweils um 18 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenfrei, aber begrenzt auf maximal 15 Teilnehmende je Rundgang. Deshalb ist eine vorherige Anmeldung bis 19. Januar bei der KEK erforderlich, entweder per Telefon unter 0721/48088-0 oder per E-Mail an info@kek-karlsruhe.de. Interessierte können bei der Anmeldung auch einen Alternativtermin angeben, falls der Wunschtermin bereits belegt ist.