Mainz (ots) – Raketen und Böller gehören für viele zum Jahreswechsel einfach dazu. Leider kommt es aber auch immer wieder zu schweren und schwersten Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht sachgemäß verwendet werden oder illegale Knaller (selbstgebastelte oder nicht für den deutschen Markt zugelassene) zum Einsatz kommen. Die Polizei Rheinland-Pfalz mahnt deshalb zur Vorsicht und gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk.
“In Deutschland müssen generell alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen diese, sollte man von einem Kauf oder einer Verwendung absehen”, erklärt LKA-Sprengstoffexperte Udo Jastrzembsky.
Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen zu einer erheblichen Verletzung führen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können. Nicht ohne Grund sind diese lebensgefährlichen Feuerwerkskörper in Deutschland verboten.
Und auch selbstgebastelte Böller sind ein großes Risiko und daher strafbar. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein neues Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen vor Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist. Das Informationsblatt steht gleich in vier Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch – zum Download bereit:
http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-umgang-mit-silvesterfeuerwerk/
Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern in Kürze: – Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen. – Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten. – Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen. – Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. – Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten. – Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen. – Zum Abschuss von Raketen geeignete “Rampen” (z.B. schwere Flaschen) verwenden. – Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein. – Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten. – Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden. – Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.