Koblenz – Ab dem 1. August 2015 ist der elektronische Rechtsverkehr zum Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eröffnet. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit das erste Verfassungsgericht, bei dem Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke rechtswirksam auf elektronischem Wege eingereicht werden können.
„Nach der langjährigen positiven Erfahrung mit dem elektronischen Rechtsverkehr beim Oberverwaltungsgericht ist dieser Schritt nur konsequent“, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Lars Brocker heute in Koblenz.
Brocker erinnerte daran, dass der elektronische Rechtsverkehr zum Oberverwaltungsgericht bereits am 5. Februar 2004 eröffnet worden sei. Da die Geschäfte des Verfassungsgerichtshofs ohnehin beim Oberverwaltungsgericht geführt würden, biete es sich an, die gesammelten Erfahrungen und vorhandenen Ressourcen für einen noch schnelleren, effizienteren und kostengünstigeren verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz zu nutzen. Brocker wies darauf hin, dass eine gewöhnliche E-Mail für die Einreichung von Schriftsätzen aber nicht ausreiche: Notwendig sei eine qualifizierte elektronische Signatur.
Dabei betonte Brocker vor allem mit Blick auf die Verfassungsbeschwerden, dass der elektronische Rechtsverkehr eine zusätzliche Option ist, nicht aber verpflichtend für den Rechtssuchenden. Er rechne damit, dass vor allem Rechtsanwälte von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen werden. Wie bisher könnten Klagen und Anträge selbstverständlich auch weiterhin auf dem Postweg oder per Telefax eingereicht werden. Der elektronische Rechtsverkehr sei keine Zugangshürde für den Rechtssuchenden und dürfe dies auch nicht werden.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Elektronischer-Rec…