Kreis Bad Kreuznach – Die Kreisbeigeordnete Gerlinde Huppert-Pilarski und die Koordinatorin für Flüchtlingsfragen der Kreisverwaltung, Denise Demaré, haben sich zu einem ersten Austausch mit den Koordinatorinnen für ehrenamtliche Aktivitäten im Kreis Bad Kreuznach des Ausländerpfarramtes, Susanne Syren und Stefanie Bartlett, getroffen.
Inhalt des Gesprächs war hauptsächlich die mögliche Zusammenarbeit. Doppelstrukturen und Parallelarbeiten sollen vermieden werden. So wurde z.B. vereinbart, dass es im Spätjahr 2015 einen gemeinsamen Runden Tisch für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit geben soll.
Hervorgehoben wurde, dass die Flüchtlingsarbeit ohne das Ehrenamt nicht zu bewältigen wäre, da der gesetzliche Auftrag der Kommunen sich auf die Beschaffung von Wohnraum und dessen Erstausstattung beschränkt. Darüber hinaus ist die Kommune zuständig für die Leistungen in Krankheitsfällen und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die Unterbringung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen in Kita und Schule sind Aufgabe der Kommune. Alle weiteren Leistungen, wie z.B. Sprachkurse, Dolmetscherdienste oder Fahrdienste müssen auf freiwilliger Basis geleistet werden, wofür den öffentlichen Haushalte i.d.R. keine Mittel zur Verfügung stehen. Deshalb ist hier die enorme Leistungsbereitschaft der Ehrenamtlichen von größter Bedeutung und erfährt die höchste Anerkennung.
Um die Vielzahl der Ehrenamtlichen zu koordinieren, ist zu begrüßen, dass es bereits in fast allen Verbandgemeinden und Städten nun Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für diese Aufgabe gibt. Denn für die Ehrenamtlichen ist es wichtig, dass es für sie eine wohnortnahe Ansprechperson mit Ortskenntnissen gibt. Mit über 100 Ortsgemeinden im Kreisgebiet ist die Kleinteiligkeit der möglichen Anliegen von Kreisebene nicht zu koordinieren. Wichtig ist, dass es ein gut funktionierendes Netzwerk gibt, in dem alle notwendigen Informationen für die Betroffenen abrufbar sind und sich kein Ehrenamtlicher allein gelassen fühlt.
Eine zentrale Organisation der Ehrenamtlichen von Kreisverwaltungsebene aus ist weder gewollt noch erforderlich, denn individuelle Probleme vor Ort können meist nur auf lokaler Ebene geklärt werden. Nur die übergeordneten Themen und Fragestellungen in der Flüchtlingsarbeit können zentral geregelt und geklärt werden.