Luwigshafen / Kandel – Nach den bisherigen Erkenntnissen hat der Beschuldigte vor seiner Flucht mutmaßlich in der Provinz Kabul/Afghanistan gelebt und kam als unbegleiteter minderjähriger Ausländer im April 2016 nach Deutschland. Im Mai 2016 wurde er in den Bereich der Kreisverwaltung Germersheim zugewiesen. Zum ausländerrechtlichen Status ist den Ermittlungsbehörden bisher bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den von dem Beschuldigten gestellten Asylantrag im Februar 2017 abgelehnt und das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt hat. Der Beschuldigte war nach seinen eigenen Angaben bei seiner Einreise nach Deutschland nicht im Besitz eines Ausweispapiers und hat sein Geburtsdatum mit 01.01.2002 angegeben. Da bislang keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Beschuldigten vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft Landau ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung des Alters des Beschuldigten in Auftrag geben.
Das mittlerweile vorliegende vorläufige Obduktionsergebnis ergab, dass das Mädchen durch mehrere Messerstiche verletzt wurde und ein Stich im Bereich des Herzens tödlich war. Die Ermittlungen zu dem Motiv, den Hintergründen sowie dem konkreten Tatgeschehen dauern an. Der in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte hat sich auch weiterhin nicht eingelassen und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Zwischenzeitlich hat die Zentrale Kriminalinspektion Ludwigshafen aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Durchsuchungsbeschlusses den Wohnraum des Beschuldigten in Neustadt/Weinstraße durchsucht. Die dabei sichergestellten Beweismittel, unter anderem zwei Mobiltelefone und diverse Unterlagen, werden nun gesichtet und ausgewertet. Daneben konzentrieren sich derzeit die Ermittlungen insbesondere auf die Vernehmungen von Zeugen sowie die kriminaltechnischen Untersuchungen.