Kreis Mainz-Bingen – Am 10. Dezember 2015 beginnt das Revisionsverfahren der Klage von Landkreiskommunen und Privatpersonen gegen die Festlegung der Flugrouten am Frankfurter Flughafen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Klage richtet sich insbesondere gegen die sogenannte Südumfliegung.
Der Landkreis Mainz-Bingen unterstützt die Klage der Kommunen und Privatpersonen mit dem vom Landkreis beauftragten Fachanwalt. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte 2013 den Kommunen und Privatpersonen zunächst Recht gegeben, die Südumfliegung gekippt und keine Revision zugelassen. Die Gegenseite hatte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Die Leipziger Richter hatten dieser Beschwerde aufgrund der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ stattgegeben, sodass nun neu verhandelt werden muss. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seiner Begründung nicht das Urteil in seinem Inhalt kritisiert oder verworfen. Vielmehr bietet das neue Verfahren nach Meinung des Gerichts voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Rechtsfrage, ob die Festlegung von Flugverfahren, mit denen eine Abwicklung des vom Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen Verkehrsvolumens in absehbarer Zeit nicht erreichbar ist, rechtswidrig ist und Gemeinden oder private Lärmbetroffene in ihren Rechten verletzt.