Mainz-Altstadt (ots) – Donnerstag, 04.01.2018 18:00 Uhr – Weil er die entgegenkommende Besatzung eines Streifenwagens in der Rheinstraße blendet, wird ein Opel Vectra am frühen Donnerstagabend einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Zunächst gehen die Beamten davon aus, dass die Frontscheinwerfer falsch eingestellt sind, oder ein zu helles Tagfahrlicht montiert ist müssen aber während der Kontrolle einige weitere Veränderungen feststellen. Nahezu jede dieser Veränderungen war dazu geeignet, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt oder die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Daher hier eine Auflistung:
- nachträglich angebrachte (Front-)LED ohne Genehmigung (viel zu hell, nicht genehmigungsfähig),
- nachträglich eingebautes Xenon in Halogenscheinwerfer (nicht genehmigungsfähig)
- geänderte Felgen ohne Genehmigung und mit Fahrwerksänderung nicht abgenommen,
- Kennzeichenbeleuchtung hinten durch zu helle LED ersetzt (nicht genehmigungsfähig),
- Antenne durch metallene Patronenattrappe ersetzt (ohne Genehmigung),
- Kühlergrill geändert ohne Genehmigung
- nachträglich abgedunkelte Frontblinker
Lediglich für zwei weitere Veränderungen kann der Fahrer entsprechende Genehmigungen vorweisen und gibt auf Nachfrage an, den Opel mit einigen der Umbauten gekauft und sich bei den restlichen Änderungen nichts gedacht zu haben. Ihm wird die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug zur weiteren Überprüfung durch einen Sachverständigen sichergestellt. Da der Fahrer aber nicht gleichzeitig der Halter des Fahrzeuges ist, wird nun auch gegen den Halter ermittelt werden.
Ein weiterer PKW, ein VW Lupo ist bereits am 03.01.2018 gegen 20:00 Uhr kontrolliert worden. Auch diesem musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die Betriebserlaubnis wegen nicht eingetragener Änderungen an Fahrwerk und Rädern erloschen ist. Auch hier wird eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt.