Pirmasens – Der Rat der Stadt Pirmasens entscheidet voraussichtlich Ende Februar 2018 über eine eventuelle Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B und der Steuersätze für den Erst- und Zweithund.
Bis diese Beschlüsse gefasst sind, erfolgt die Veranlagung nach Mitteilung der Stadtverwaltung weiterhin nach den bisherigen Steuersätzen:
- Grundsteuer B: 410 v. H. (des Grundsteuermessbetrags)
- erster Hund: 96,00 EUR (jährlich)
- zweiter Hund: 132,00 EUR (jährlich)
Nach Beschlussfassung im Stadtrat ergehen, rückwirkend zum 1. Januar 2018, geänderte Steuerbescheide.