Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Angebliche Spendensammlerinnen in Bad Kreuznach
Bad Kreuznach (ots) – Mehrere Anrufer meldeten am 13.01.18 zwischen 14:00 Uhr und 14:40 Uhr drei jüngere Frauen mit Kleinkindern, welche in der Innenstadt von Bad Kreuznach für eine Obdachloseneinrichtung Geld sammeln würden. Außerdem würden sie Rosen verteilen und eine Streetworker-Zeitung verkaufen. Die Frauen seien sehr aufdringlich. Die drei Frauen im Alter von 25, 28 und 28 Jahren konnten schließlich in der Fußgängerzone von einer Streife angetroffen und kontrolliert werden. Zunächst bestritten sie sich überhaupt zu kennen. Schließlich räumten sie ihre Bekanntschaft doch ein. Bei einer Durchsuchung konnte diverses Münzgeld und neue Kinderbekleidung aufgefunden werden. Die Angaben der Frauen zu dem Kauf der Bekleidung waren nicht sehr glaubhaft. Das Geld und die Kinderbekleidung wurden sichergestellt. Gegen die 25 jährige Frau lag zudem noch ein Haftbefehl vor, welcher vollstreckt wurde. Gegen die bereits erheblich polizeilich in Erscheinung getretenen Frauen wurden Strafverfahren wegen Bettelbetrug und wegen des Verdachtes des Diebstahls eingeleitet. Passanten, welche von den Frauen angesprochen wurden, sollen sich bitte bei der Polizei Bad Kreuznach unter der Telefonnummer: 0671/8811-0 melden.
Falschfahrerin auf der B41
Bad Kreuznach (ots) – Am 13.01.17 gegen 22:30 Uhr befuhr eine Streife der Polizeiinspektion Bad Kreuznach die B41, aus Richtung Bad Kreuznach kommend, in Richtung der A61. Hierbei fiel den Beamten auf der Gegenfahrbahn der vierspurigen Straße ein Pkw auf, welcher den linken Fahrstreifen ebenfalls in Richtung der A61 befuhr. Die Streife schloss zu dem Auto auf und konnte die 46 jährige ortsunkundige Fahrerin zum Anhalten und anschließenden Wenden bewegen. Die Frau wurde im Anschluss kontrolliert. Sie stand nicht unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss. Auf Nachfrage gab sie an, dass ihr Navigationsgerät sie zum Wenden aufgefordert habe. Sie sei dieser Aufforderung gefolgt. Zum Glück war kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet worden. Die Fahrerin erwartet ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
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