Schwetzingen – In diesen Tagen werden die Steuerbescheide für 2018 zugestellt. Das Steueramt der Stadt Schwetzingen weist die Hausbesitzer/innen darauf hin, dass bei der Grundsteuer die Steuerbescheide für das Jahr 2016 auch weiterhin gültig bleiben. Nur bei einem Eigentumswechsel oder der Änderung des Steuerbetrages wurde ein aktueller Grundsteuerbescheid für 2018 erstellt.
Die Grundsteuer-Jahresbescheide werden ab dem 12. Januar von der Morgenpost zugestellt. Bei den Grundsteuerbescheiden ist folgendes zu beachten: Die Grundsteuerbescheide 2018 der in Schwetzingen wohnhaften Grundsteuerpflichtigen sollten bis spätestens 16. Januar zugestellt sein. Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Daher sollten die Steuerbescheide unbedingt aufbewahrt werden.
Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben weiterhin bestehen.
Für die Hundehalter gilt: Die grünen Hundemarken mit der Aufschrift 2016 – 2018 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Bescheide werden ab dem 13. Januar zugestellt.
Bei der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.
Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, oder Hundesteuer erteilt das Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 302, Michael Reich, Tel. 06202 /87-145 oder Nicole Holler, Tel. 06202/87-154.