BVG- Stopp des „bayrischen Bundesgesetzes“ Betreuungsgeld

Schick zufrieden

Kreis Mainz-Bingen – Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Betreuungsgeld für nicht verfassungskonform erklärt und damit gekippt. „Es ist widersinnig, wenn wir auf der einen Seite viel Geld dafür in die Hand nehmen, den Familien bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten zu bieten, wir andererseits jedoch aufgrund eines ‚bayrischen Bundesgesetzes‘ Geld dafür zahlen müssen, dass die Kinder zu Hause betreut werden“, kommentiert Landrat Claus Schick diese Entscheidung.

Aus den Erhebungen sei ersichtlich, dass gerade bildungsferne Schichten dieses Geld oft in Anspruch nehmen und ihre Kinder damit von den Bildungseinrichtung Kita fern hielten.

Zwar könne man derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, wie genau es jetzt weitergeht. Sicher sei jedoch, dass „dieses Geld weitaus sinnvoller ausgegeben werden kann, beispielsweise für den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten, die noch stärker auf den Bedarf der Familien ausgerichtet sind.“

Schick weiter: „Unsere Kommunen investieren viel Geld in die Kindertagesstätten, für Personal und Ausstattung. Wir als Kreis sind an diesen Personal- und Investitionskosten erheblich beteiligt, wir bilden Tagespflegepersonen aus und bieten zahlreiche pädagogische Weiterbildungsmöglichkeiten an. Das alles kostet viel Geld. Aber es ist besser und sinnvoller investiert, als in das Betreuungsgeld.“ Der Landkreis sei mit einer Betreuungsquote von rund 60 Prozent führend beim Ausbau der U3-Betreuung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei ein zentrales Handlungsfeld und in den politischen Gremien unumstritten. Deshalb habe er die Diskussion um das Betreuungsgeld nie nachvollziehen können.