Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Eintracht Frankfurt im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger (§ 1 Nr. 4 i. V. m. § 9a Nrn. 1 und 2 der DFB Rechts- und Verfahrensordnung) mit einer Gesamtgeldstrafe von 75.000 Euro belegt. Von dieser Strafe kann Eintracht Frankfurt einen Betrag in Höhe von 25.000 für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das Sportgericht ahndete damit überwiegend pyrotechnische Vorfälle bei insgesamt sechs Vorrundenspielen in der Bundesliga (20.09.17 in Köln, 14.10.17 in Hannover, 21.10.17 gegen Dortmund, 12.12.17 in Hamburg) und im DFB-Pokal (24.10.17 in Schweinfurt, 20.12.17 in Heidenheim).