Mainz-Bingen – Besondere Anlässe wollen oft besonders gefeiert werden. Wer außer stilvollem Ambiente, gutem Essen und Trinken und lieben Verwandten und Freunden die Funken sprühen lassen will, muss für ein privates Feuerwerk zuvor eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Sprengstoffverordnung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einholen.
Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 130 Euro und 160 Euro. Auf Bitten der kommunalen Ordnungsämter sind die Zahl der Feuerwerkskörper und auch das Zeitfenster beschränkt. Maximal zehn Feuerwerkskörper dürfen erlaubt und die gesetzlichen Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr muss eingehalten werden.
Notwendig für den Antrag ist die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, die schriftlich und mindestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen muss, da verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einvernehmen erteilen müssen. Dazu gehören die untere Naturschutzbehörde, örtliche Feuerwehr, Bauverwaltung (Denkmalschutz), örtliche Ordnungsamt, gegebenenfalls das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie Deutsche Bahn Netz. In Einzelfällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. Hier wird geklärt, ob Gewässer, Bahnschienen, eine Kirche, Fachwerkhäuser, Reetdächer, ein Naturschutzgebiet in der Nähe oder brütende und nistende Tiere gestört werden könnten. Dort werden dann hauptsächlich nur geräuscharme Feuerwerke genehmigt.
Wird die Ausnahmeerlaubnis erteilt, muss das Feuerwerk in einem Mitteilungsblättchen der jeweilig zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde veröffentlich und das der Kreisverwaltung spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind durch den Antragsteller zu tragen. Aus Sicherheitsgründen werden örtliche Feuerwehr, Polizei und die entsprechende Kommune über die Genehmigung informiert. Gewerbliche Feuerwerke sind weiterhin beim Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz zu beantragen.
Weitere Infos: Svenja Lang unter Telefon 06132/787-5122 oder per E-Mail: lang.svenja@mainz-bingen.de und im Internet unter www.mainz-bingen.de, dort: Schlagwort/Sprengstoffrecht.