Landau – Aufgrund der Probeberechnungen (Landtags-Drucksache 17/4994) zu den Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs wird deutlich, dass der Landkreisbereich mit seinen Gemeinden, Verbandsgemeinden und dem Landkreis Einnahmeverluste in Höhe von 2.797.787 Euro im Vergleich zur noch geltenden Rechtslage zu erwarten hat, sofern der Referentenentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes umgesetzt wird. Hauptverlierer ist hierbei der Landkreis selbst, der mit 2.669.949 Euro geringeren Einnahmen rechnen müsste.
Eine notwendige Entschuldung sowie eine geringere Belastung des kreisangehörigen Raumes unter anderem durch niedrigere Umlagen werden hierdurch erheblich erschwert. Auch für zukünftige Aufgaben wie die Digitalisierung, die Sanierung von Straßen oder die Schulausstattung und geplante Schulsanierungen fehlen wichtige Mittel.
„Es handelt sich bei den geplanten Neuregelungen lediglich um Umverteilungen innerhalb der kommunalen Familie. Eine zwar notwendige Entlastung der kreisfreien Städte kann jedoch nicht zu Lasten des kreisangehörigen Raums bewerkstelligt werden. Eine Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs mit originären Landesmitteln ist dringend geboten. Nach Berechnungen aller kommunalen Spitzenverbände sind hierfür Landesmittel in Höhe von mindestens 300 Millionen Euro erforderlich. Ansonsten erfolgt die Entschuldung des Landes weiterhin auf Kosten der Kommunen und deren Handlungsfähigkeit“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. „Der Finanzausgleich bleibt somit aus Sicht des Landkreises seit dem Jahr 2007 verfassungswidrig“, äußert sich der Landrat weiter.