Kaiserslautern – Ein gutes halbes Jahr nach dem Fußballspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FC Nürnberg am 21.05.2017 wurde ein strafrechtliches Verfahren mit einem rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen, das einen Vorfall in der Unterführung unter der Bahnlinie zwischen Eisenbahnstraße und 11-Freunde-Kreisel kurz vor dem Spiel zum Gegenstand hatte. Das Amtsgericht Kaiserslautern hatte den Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erlassen.
Nach den im Strafbefehl getroffenen Feststellungen hielt ein 22-Jähriger aus Kaiserslautern in der Unterführung einen Bengalo angezündet in seiner Hand, der erheblich Rauch entwickelte. Dabei befand sich der 22-Jährige inmitten eines Fanmarsches zu dem Fußballspiel, so dass sich zahlreiche Personen in seiner unmittelbaren Nähe aufhielten, die durch seine Aktion Reizungen der Atemwege und der Augen riskierten, insbesondere in der Enge der Unterführung. Die Verurteilung erfolgte dementsprechend wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen, also eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Da sich der 22-Jährige zudem zwecks Vermummung einen Schal vor das Gesicht gezogen hatte, kam ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot hinzu. Ausgesprochen wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 8 Monaten zur Bewährung, verbunden mit einer Geldauflage von 1000 Euro.