Mainz – In einer zweiten Runde können Kommunen bis zum 31. März 2018 Fördermittel für den Ausbau von WLAN-Hotspots beantragen. Pro Hotspot gewährt das Land der antragstellenden Kommune 500 Euro als Zuwendung zur Installation.
„In der ersten Runde erhielten im Dezember bereits 181 Kommunen Förderbescheide für den Hotspot-Ausbau. Nach diesem sehr guten Programmstart können nun weitere Kommunen Anträge stellen, um vor Ort ebenfalls ein offenes, kostenloses und öffentliches WLAN anzubieten“, so Innenminister Roger Lewentz.
Er betont: „Der im Koalitionsvertrag beschlossene Ausbau von WLAN-Hotspots verbessert zusätzlich zum landesweiten Breitbandausbau die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der digitalen Gesellschaft. Aber auch Gäste profitieren im Tourismusland Rheinland-Pfalz von den stetig wachsenden Angeboten in diesem Bereich.“
Durch den einheitlichen Netzwerknamen wifi4rlp sind die WLAN-Hotspots für die Nutzerinnen und Nutzer leicht wiedererkennbar. Eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht notwendig. Bereits das Akzeptieren der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen per Klick reicht aus. Personenbezogene Daten werden dabei weder erfasst, noch ausgewertet.
Beispielsweise Außenfassaden von Bürgerhäusern oder große zentrale Plätze eignen sich für die Hotspots, die rechtssicher, kostenlos und anonym an 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung stehen. Die Fördermittel können die Kommunen wahlweise für Leistungen des WLAN-Rahmenvertrags des Landes mit der Firma The Cloud Networks Germany GmbH oder für vergleichbare Leistungen eines alternativen Anbieters nutzen.
Alle Informationen zum Antragsverfahren sind auf der zentralen Website www.wifi4rlp.rlp.de zu finden.