Karlsruhe – Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind die Verkehrsbetriebe verpflichtet, für Schüler und Auszubildende eine besondere Ermäßigung zu gewähren. Dafür erhalten die Linienbus- und Straßenbahnverkehrsunternehmen vom Land rund 200 Mio EUR pro Jahr. Im Rahmen der ÖPNV-Finanzierungsreform werden die Finanzierungsströme neu geordnet und in einer ersten Stufe kommunalisiert. Das bedeutet für den Landkreis Karlsruhe, dass er ab 2018 rund 5,8 Mio EUR pro Jahr erhält, die er in eigener Verantwortung weiterverteilt.
In einer zweiten Stufe werden ab 2021 die Mittel schrittweise auf rund 250 Mio EUR erhöht. Ein weiterentwickelter Verteilungsschlüssel, der auch raumstrukturelle sowie ÖPNV- und leistungsbezogene Parameter berücksichtigt verspricht im Vergleich zur momentanen Status-Quo-Mittelverteilung bessere Steuerungsmöglichkeiten für den Kreis. Der Kreistag ermächtigte den Landrat, auf Basis der vom Städte- und Landkreistag erarbeiteten Satzungsmuster die erforderlichen Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Die Karlsruher Außenstelle der Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad ist derzeit in mobilen Einheiten untergebracht, deren Baugenehmigung in absehbarer Zeit ausläuft. Da die Reha-Südwest gGmbH in der Kussmaulstraße in unmittelbarer Nähe eine Einrichtung für körperbehinderte Menschen plant, bietet es sich an, die Schulräume dort zu integrieren, zumal die meisten der 20 schwerstbehinderten Kinder im benachbarten Wohnheim der Reha-Südwest leben. Der Kreistag beschloss deshalb, im neuen Gebäude Teileigentum zu erwerben. Er beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Schritte einzuleiten, mit der Reha-Südwest eine Vereinbarung über die anteilige Übernahme der Planungskosten zu schließen und eine Schulbauförderung zu beantragen. Mit Gesamtkosten von ca. 4,5 Mio EUR wird gerechnet. Da voraussichtlich 80% der Kosten gefördert werden, muss der Schulverbund – dem neben dem Landkreis Karlsruhe auch der Landkreis Rastatt, die Stadt Karlsruhe sowie die Stadt Baden-Baden angehört – rund eine Million Euro erbringen. Ein konkreter Baubeschluss wird voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres gefasst werden können.