Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

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Bonn – Sie wollen mitreden, wenn es um das Thema Lärm geht? Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist dabei ein wichtiger Bestandteil – darum gibt es eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 können Sie Ihre Meinung abgeben.

Den ersten Teil des Lärmaktionsplanes hat das Eisenbahn-Bundesamt bereits veröffentlicht. Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.

Seit dem 24. Januar läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Mitmachen können Sie über die entsprechende Anwendung auf der genannten Informationsplattform. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können Sie auch direkt an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an obengenannte Adresse richten.