Mannheim – Mit dem Grünzug Nordost plant die Stadt einen der klimaökologisch bedeutsamsten Grünzuge für Mannheim und damit ein nachhaltiges, grünes Investitionsprojekt für die nächsten Jahrzehnte. Um so früh wie möglich zu wissen, welche artenschutzrechtlich relevanten Tierarten in dem rund 200 Hektar großen Planungsgebiet vorkommen und wie diese Tierarten geschützt werden können, hat die Stadt bereits im April letzten Jahres das Büro IUS Institut für Umweltstudien in Heidelberg beauftragt, eine entsprechende Bestandserfassung durchzuführen und erste Handlungsempfehlungen zu geben.
Im Rahmen dieser Bestandserfassung wurden umfangreiche Kartierungen für alle relevanten Artengruppen nach fachlichen Standards durchgeführt. Das Ergebnis liegt jetzt vor und es zeigt: Aus Sicht des Artenschutzes sollte der durchgehende Grünzug nicht von einer Straße durchschnitten werden. Eine Verlegung der Straße ist laut der Untersuchung von IUS für den Artenschutz sinnvoll. Und: Für die zu schützenden Tierarten können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen geplant werden.
Biotop-System im Grünzug würde von Straßenverlegung profitieren
Das Heidelberger Institut untersuchte das Gelände der Spinelli-Barracks, das BUGA-Gelände und die Varianten für die Verlegung der Straße am Aubuckel auf das Vorhandensein von zu schützenden Säugetieren (Fledermäuse), Vögeln, Reptilien, Amphibien und Wildbienen. Außerdem wurde geprüft, wo es im Untersuchungsgebiet Baumhöhlen gibt, die Fledermäusen und Vögeln Schutz und Fortpflanzungsmöglichkeiten bieten könnten. Fazit der Bestandsaufnahme: Ein Grünzug ohne Straße, die ihn durchschneidet, wäre „im Interesse der Gesundheit des Menschen“ und „des Schutzes der natürlich vorkommenden Tierwelt“ (Seite 62 in der Bestandserfassung). Fällt die Straße weg oder wird sie verlegt, ergibt sich also ein positiver, weil verbindender Effekt auf das Biotop-System im Grünzug.
Der Bericht zeigt auch, dass sich eine Straßenverlegung und Veränderungen für eine geplante Bundesgartenschau – trotz der dabei entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft – nicht negativ auf die Erhaltung geschützter Tierarten auswirken. Um dies gewährleisten zu können, schlagen die Gutachter entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vor. Die bisher vorgefundenen, streng geschützten Arten, wie die Mauereidechse, Fledermäuse oder die Haubenlerche, können durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, wie zum Beispiel die „Umsiedlung“ von Tieren, geschützt werden. Das gilt sowohl für eine Nachnutzung der Spinelli-Barracks inklusive des geplanten BUGA-Geländes, als auch für die Verlegung der Straße „Am Aubuckel“. Bei den weiteren Planungen zur Umnutzung der Kaserne kann mit wenig Aufwand aber auch für einige seltene und gefährdete Arten geeigneter Lebensraum erhalten werden, wie zum Beispiel für die seltenen Wildbienen.
Für einige wenige Arten, zum Beispiel Amphibien, die bisher aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen nicht kartiert werden konnten, wird es erneut Untersuchungen geben.
Die Bestandserfassung des Umweltinstituts steht auf der Homepage der Stadt Mannheim unter https://www.mannheim.de/stadt-gestalten/gruenzug-nordost zum Nachlesen bereit.