Wiesbaden – Der Entwurf des Lärmaktionsplan Hessen zum Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt, dem auch die Landeshauptstadt Wiesbaden zugeordnet ist, wird ab sofort und noch bis zum 13. September 2015 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit den Plan einzusehen und bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, bis zum 27. September, schriftlich via Online-Formular oder auf dem Postweg Stellung zu nehmen. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes.
Der Plan kann beim Regierungsbezirk Darmstadt, Abteilung IV Wiesbaden, Lessingstraße 16–18, 65189 Wiesbaden, Raum 122, eingesehen werden. Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Im Internet steht der Entwurf auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt www.rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“, Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, „zu den Planunterlagen“ zum Herunterladen bereit. Auf dieser Seite ist auch das Online-Formular für Stellungnahmen zu finden. Stellungnahmen können innerhalb der genannten Frist an den oben genannten Regierungsbezirk Darmstadt oder über die Wiesbadener Stadtverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.