Mannheim – Bislang musste ein Arbeitgeber für mindestens 20 Mitarbeiter den Job-Ticket-Grundbeitrag entrichten. Ab April 2018 gibt es eine neue Untergrenze von 10 Angestellten.
Für den Mitarbeiter und potentiellen Fahrgast ein Schnäppchen, bedeutet das Job-Ticket auf Arbeitgeberseite immer auch eine Investition in die Mobilität der Belegschaft. Je nach Unternehmensgröße ist auch ein Grundbeitrag zu entrichten.
Dieser Grundbeitrag pro Mitarbeiter sinkt mit der Unternehmensgröße kontinuierlich, musste aber bisher für mindestens 20 Mitarbeiter gezahlt werden, auch wenn beispielweise nur 14 Beschäftigte im Betrieb angestellt waren. Diese Untergrenze bildete bisher eine gewisse Hürde für kleinere Unternehmen, eine Job-Ticket-Partnerschaft abzuschließen.
Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) haben beschlossen, diese Hürde für kleinere Unternehmen deutlich zu senken. Mit Wirkung zum 1. April 2018 können nun Unternehmen mit 10 bis 19 Mitarbeitern eine Job-Ticketvereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb abschließen. Damit haben dann die Mitarbeiter des Unternehmens die Möglichkeit, ein VRN-Job-Ticket zu erwerben. Der Grundbeitrag bzw. Anteil des Unternehmens beträgt dann 11,50 Euro je Mitarbeiter pro Monat.
„Es war uns wichtig, eine Balance aus den Bedürfnissen der kleineren Unternehmen, dem Koordinationsaufwand und den wirtschaftlichen Belangen der Verkehrsunternehmen zu finden“, sagt VRN-Geschäftsführer Volkhard Malik. „Mit der gesunkenen Untergrenze gewinnt das VRN-Job-Ticket einmal mehr an Attraktivität, eine weitere Verringerung der Mindestmitarbeiteranzahl wäre für die Verkehrsunternehmen jedoch nicht wirtschaftlich darstellbar“, so Malik.
Volz: „Alle profitieren“
Für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) bedeutet die neue Untergrenze einen kleinen Durchbruch, da zahlreiche Unternehmen in der Größe im Verkehrsgebiet angesiedelt sind. Allein im Stadtkreis Mannheim fällt laut Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg knapp die Hälfte der insgesamt gut 1.500 Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten in diese Größenklasse bis 19 Angestellte. Im Stadtkreis Heidelberg sind 800 Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern angesiedelt, 391 davon beschäftigen maximal 19 Angestellte.
„Von der neuen Untergrenze profitieren alle Beteiligten. Der Berufsverkehr verlagert sich ein Stück mehr von der Straße weg auf die Schiene“, sagt der kaufmännische Geschäftsführer der rnv, Christian Volz. Das Job-Ticket sei für Pendler oft der erste Schritt in eine regelmäßige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, so Volz. Einmal von den günstigen Job-Ticket-Konditionen von Bus und Bahn überzeugt, würden die Menschen häufig ihr Mobilitätsverhalten grundsätzlich ändern.
Hintergrund Job-Ticket
Das Job-Ticket können Personen erwerben, deren Arbeitgeber eine Job-Ticket-Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat. Für 42,30 Euro monatlich kann der Fahrgast im gesamten VRN-Gebiet fahren. An Werktagen ab 19 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen können bis zu 4 Personen mitfahren.
Weitere Pluspunkte sind die kostenlose Ruftaxinutzung, günstigere Mietfahrrad Konditionen bei VRNnextbike und Vorteils-Tarife beim Car-Sharing-Anbieter Stadtmobil.
Der Arbeitgeber entrichtet je nach Unternehmensgröße einen Grundbeitrag. Die Staffelung in der Übersicht:
- 10-19 Mitarbeiter: 11,50 Euro Grundbeitrag
- 20 – 49 Mitarbeiter: 11,00 Euro Grundbeitrag
- 50 – 249 Mitarbeiter: 10,50 Euro Grundbeitrag
- 250 – 999 Mitarbeiter: 10,00 Euro Grundbeitrag
- mehr als 1.000 Mitarbeiter: 9,50 Grundbeitrag