Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis: Fasching 2018 – Alkohol oder Drogen am Steuer ist keine Faschingsgaudi! – Verstärkte Verkehrskontrollen zur Faschingszeit

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Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Die Zahlen sprechen leider für sich: in der Faschingszeit 2017 ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim 14 alkoholbedingte Verkehrsunfälle. Bei weiteren fünf Unfällen war Drogenkonsum die Unfallursache, insgesamt zogen sich 13 Beteiligte Verletzungen zu.

Insgesamt wurden über die närrischen Tage bei Schwerpunktkontrollen, aber auch im täglichen Streifendienst, 103 alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen, bei 68 lag der Promillewert bei über 1,1 Promille. Hinzu kamen weitere 84 Fahrer, die sich unter Drogeneinwirkung hinters Lenkrad setzten.

Alles gute Gründe für die Polizei, ihre Kontrollen in der “heißen Phase” der närrischen Zeit 2018 zu verstärken. Fahrten unter Alkohol und Drogen werden hart bestraft. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.

Für Fahranfänger ist Alkohol am Steuer sogar ganz tabu. Für sie gilt seit August 2007 die 0,0-Promille-Grenze. Radfahrer sind übrigens ab 1,6 Promille fahruntüchtig!

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Alkohol und Medikamente gleichzeitig eingenommen werden. In solchen Fällen kann es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen. Bereits der Genuss kleiner und kleinster Mengen kann zur Fahruntüchtigkeit führen.

Die Polizei wird daher auch in diesem Jahr wieder während der gesamten Faschingszeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim verstärkt gegen Alkohol- und Drogensünder im Straßenverkehr vorgehen.

Damit nach den tollen Tagen kein “Kater” zurückbleibt, hier noch einige Tipps Ihrer Polizei:

  • Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein!
  • Hände weg von Alkohol wenn Sie noch fahren müssen!
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
  • Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt!
  • Setzen Sie sich nicht zu Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto, die betrunken sind oder Drogen konsumiert haben
  • Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.