Baden-Württemberg: Polizei ist für die Fasnet gerüstet – „Nicht nur Narrenfreiheit“

Stuttgart – „Mit der Altweiberfastnacht und den darauffolgenden Tagen steuert die Faschingszeit landauf, landab auf ihren Höhepunkt zu. Unbeschwert und sicher, so stelle ich mir die fünfte Jahreszeit vor – und dazu wird die Polizei ihren Beitrag leisten“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Vorfeld der kommenden närrischen Tage. Wie die Närrinnen und Narren, so bereitet sich auch die Polizei auf zahlreiche Veranstaltungen im Land vor.

„Ausgelassen und friedlich feiern – so wünschen wir uns die Narrenzeit! Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass die Polizei ihn auf die Regeln hinweist. Beispielsweise sollte schon vor einer Veranstaltung oder einem Umzug geklärt sein, wer die Narren wieder sicher und nüchtern nach Hause bringt“, so Innenminister Thomas Strobl. Damit wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Polizei in den kommenden Tagen und Nächten erneut verstärkte Verkehrskontrollen durchführen wird – denn leider kommt es immer wieder vor, dass „Narren“ unter Alkohol- und Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen und so sich, aber auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Um solche Situation zu vermeiden, rät die Polizei dazu, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden, bei denen der Fahrer nüchtern bleibt.

Doch nicht nur im Straßenverkehr kann der Konsum von Alkohol Folgen haben. Kriminelle nutzen oft die Auswirkungen des übermäßigen Alkoholgenusses oder agieren im Schutz großer Menschenansammlungen.

„Nachdem wir im letzten Jahr miterleben mussten, dass vor allem jüngere und stark alkoholisierte Faschingsbesucher das fröhliche Fastnachtstreiben vorsätzlich störten, so gilt umso mehr: Nicht lavieren, sondern konsequent handeln – das gilt auch für die Veranstalter“, so der Appell des Innenministers an die Verantwortlichen.

Immer wieder unterschätzen Faschingsbesucher die Wirkung alkoholischer Getränke. Nicht nur die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit wird beeinflusst, sondern es drohen durch einen übermäßigen Konsum von Alkohol erhebliche Gesundheitsgefahren. Negative Begleiterscheinungen sind leider auch immer wieder Beleidigungen, Provokationen und tätliche Auseinandersetzungen. Die Einhaltung des Jugendschutzes und das Ausschankverbot an erkennbar betrunkene Personen sind daher unabdingbar.

Bezüglich der Einhaltung des Jugendschutzes steht für Festveranstalter und Jugendliche die elektronische Form des weit verbreiteten PartyPasses zur Verfügung – die PartyPassApp.

Jugendschutzbestimmungen sowie weitere Informationen gibt es unter folgenden Internetadressen:

Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten bei Gewalt und sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit finden sich im Internet unter: https://praevention.polizei-bw.de